Alu-Felgen Ford Transit Custom 18x7,5J - Orig. Tourneo Business
179 €
Versand möglich- Art Reifen & Felgen
Beschreibung
Verkaufe Transit-Alu-Felgen. Diese wurden bei der Business-Version als Standardfelgen verwendet.
Der Preis beträgt EUR 179,- anstatt regulär EUR 249,- netto je Stück.
Frachtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und richten sich nach der Bestellmenge.
Technische Daten:
Felgengröße 18 x 7,5 J
Einpresstiefe +50
Lochkreis 160/5
Mittelloch 65,1 mm
Zulässige Radlast 1.100 kg
Die Felgen werden mit einem TÜV Teilegutachten ausgeliefert (passend für Transit Custom FAC und FCC) BJ 2012-2018.
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma ALU-TOP GmbH, A-3251 Purgstall
(Version 1.3 – gültig ab 1.1.2020)
Parkgasse 8 Telefon: +43 (0)7489 – 33 790
A-3251 Purgstall Fax: +43 (0)7489 – 33 790-999
Firmenbuchnr. FN 576385 UID-Nr.: ATU 77935889
Landesgericht St. Pölten Steuer-Nr.: 306/9216 FA15
Werkstätte: Peter-Mitterhofer-Straße 3, A-3300 Amstetten
Die Firma ONZ GmbH wird in diesen AGB’s als Verkäufer bezeichnet.
1. Allgemeines
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht.
1.2 Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers - insbesondere in seinen Prospekten und im Internet - sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind - unbeschadet der übernommenen Maßgarantie - nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Angebot im E-Business - Wir sind zu den Angaben gem. der §§ 9, 10 ECG nicht verpflichtet.
2.4 Angebote im Fernabsatz – Belehrung über das Rücktrittsrecht
(Im Falle der online-Bestellung von Waren - nur für Besteller mit Wohnsitz in Österreich)
Besteller, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Ware muss in ungenütztem und neu in wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird vom Verkäufer ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, ist der Verkäufer berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.
3. Liefer- und Leistungszeit
3.1 Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.
3.3 Ereignisse höherer Gewalt, oder Liefererschwernisse beim Verkäufer oder bei dessen Zulieferern berechtigen diesen vom nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Verkäufer dadurch schadensersatzpflichtig wird.
3.4 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer / Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
3.5 Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, entweder die Ware bei sich einzulagern, wofür der Verkäufer eine Lagergebühr von € 3,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
4. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit vom Verkäufer zurückgefordert werden und sind diesem jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
5. Preise
5.1 Die Preise verstehen sich ab Werk und wie angegeben in Euro. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen stets freibleibend, maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
5.2 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
5.3 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt, ausschließlich Verpackung, Porto und Mehrwertsteuer.
5.4 Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
5.5. Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
6. Zahlung / Zahlungsbedingungen
6.1 Der Käufer / Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises / Werklohns bereits bei Vertragsabschluss. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
Im Falle von Lastschrifte oder Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer endgültig gutgeschrieben ist bzw. der Scheck eingelöst worden ist.
Wenn der Käufer / Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
6.4 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck oder eine Lastschrift nicht eingelöst wird oder dieser seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen Eigentum des Verkäufers. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und der Verkäufer der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an den Verkäufer abgetreten und ist dieser jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen, werden Zahlungen des Käufers primär jenen Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass der Verkäufer die Ware auf Kosten des Käufers jederzeit abholen kann.
Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, der Verkäufer erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
7.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache verhältnismäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer.
8. Einseitige Leistungsänderungen – Konstruktionsänderungen
8.1 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung des Verkäufers, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können vom Verkäufer vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Der Verkäufer wird dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
8.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
9. Transport und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
10. Gewährleistung
10.1 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich der Verkäufer vor, den Gewährleistungsanspruch unter Ausschluss von weiteren Ansprüchen nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
10.2 Der Käufer / Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
10.3 Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
10.4 Die gelieferte Ware ist im Beisein des Transporteurs auf einwandfreien Zustand zu prüfen. Sichtbare Beschädigungen an der Verpackung oder sonstige Hinweise auf eine Beschädigung sind auf den Lieferdokumenten des Transporteures zu vermerken und von diesem bestätigen zu lassen. In diesem Fall ist eine Übernahme nur unter Vorbehalt zulässig.
Sollte eine Transportbeschädigung der Ware vorliegen und der Verkäufer diese beim Transporteur nicht geltend machen können, weil der Käufer eine Übernahme der Ware in ordnungsgemäßem Zustand bestätigt hat, so haftet der Käufer für alle damit verbundenen Kosten.
10.5 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
10.6 Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an den Verkäufer zu schicken.
10.7 Die Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Verarbeitung oder Veränderung des Liefergegenstandes durch den Käufer bzw. bei Reparatur, welche von nicht durch den Verkäufer autorisierter Seite erfolgt. Eine simple Montage des Liefergegenstandes entspricht hierbei keiner Verarbeitung sofern diese ordnungsgemäß und entsprechend den Montageanweisungen des Verkäufers durchgeführt wurde. Beispiele für eine Verarbeitung oder Veränderung sind Lackierung oder sonstige Veränderung der Oberfläche des Liefergegenstandes, Anbringen zusätzlicher (nicht im Lieferumfang enthaltener) Teile am Liefergegenstand und Vergleichbares.
10.8 Weitergehende oder andere Ansprüche auf Ersatz anderer Schäden als an dem Produkt selbst, insbesondere Folgeschäden wie z.B. Ersatz von Beschriftungen, Lackierung oder Nutzungsausfall, sind ausgeschlossen.
10.9 Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Gewährleistung für Beschädigung bzw. Defekte durch überdurchschnittliche mechanische Beanspruchung sind ausgeschlossen.
10.10 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
10.11 Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
10.12 Den Nachweis, dass ein Schaden entstanden ist, hat der Käufer zu führen.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
10.13 Sollte der Verkäufer einer Schadensbehebung durch den Käufer oder dessen Gehilfen ausdrücklich zustimmen und sollte der Verkäufer einer Übernahme der Arbeitskosten zustimmen, so sind diese mit dem schriftlich bestätigten Zeitausmaß und einem maximalen Stundensatz von EUR 50,- netto begrenzt.
11. TÜV-Abnahme
Nur für diejenigen Artikel, auf die im Prospekt oder auf der Internetseite des Verkäufers ausdrücklich hingewiesen wurde, ist ein TÜV-Mustergutachten erstellt.
12. Schadenersatz, Regressanspruch gem. § 933b ABGB und Haftungsbeschränkung
12.1 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
12.2 Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
12.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
12.4 Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, max. jedoch in Höhe des Nettopreises des Produktes.
13. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen den Verkäufer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Verkäufers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
14. Rücksendungen
14.1 Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Kostenpauschale (für Einlagerung u.a.) in Höhe von 15% des Kaufpreises erfolgen. Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden.
14.2 Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der dem Verkäufer entstandenen Versandkosten.
14.3 Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
14.4 Die Rücknahme von Produkten, welche vom Käufer lackiert oder anderswertig verändert wurden bedarf der schriftlichen Einwilligung des Verkäufers.
15. Erfüllungsort
Erfüllungsort sowohl für Leistung des Verkäufers als auch die Gegenleistung ist der Sitz des Verkäufers wie auf Seite 1 dieser AGB’s angegeben.
16. Widerrufsrecht – Online-Kauf (gilt nur für Privatpersonen)
Bei Online-Kauf hat der Käufer das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kauf zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer dem Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Kauf zu widerrufen, informieren.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir den Käufer unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Käufer den Kauf widerruft, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Für bereits montierte Artikel oder Waren mit Gebrauchsspuren ist die Rücknahme und somit der Widerruf ausgeschlossen.
17. Anwendbares Recht
16.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
16.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Amstetten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
16.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.