Ausbildung Waffensachkunde gem. § 7 WaffG

Hauptstr. 148,  47877 Nordrhein-Westfalen - Willich
28.04.2024

Beschreibung

Laut Waffengesetz müssen alle Personen, die privat und beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, einen Sachkundenachweis – die so genannte Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG – ablegen.

Am Schluss des Kurses machen Sie die Waffensachkundeprüfung und zeigen auf, dass Sie die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften kennen, die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse besitzen und praktisch mit einer Waffe umgehen können.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Haben Sie bestanden, halten Sie einen bundesweit anerkannten Nachweis für Sportschütz*innen und Berufswaffenträger*innen in Händen.

100% Förderung über einen Bildungsgutschein

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Mehr Infos unter der Rufnummer 02156/4849550 oder www.bz-bergmann.de.
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