Baugrundstück mit Altbausubstanz für Einzel-oder Doppelhausbebauung in ruhiger Wohnlage von Elmshorn
179.000 €
- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 500 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Der rd. 500 m² große Grundstücksanteil (WEG Teilung) ist zurzeit noch bebaut mit einem
kleinen, einfach ausgestatteten Flachdachbungalow (WE.-Nr. 1) ohne Keller der 1966 an eine kleine Doppelhaushälfte ( WE-Nr. 2) angebaut wurde. Die beiden Einheiten wurden 1981 durch Teilungserklärung in zwei separate Wohnungseigentumseinheiten mit Sondernutzungsrechten am Grundstück geteilt. Der Grundstücksanteil kann nach § 34 BauGB neu überplant werden. Es liegt ein positiver Bauvorbescheid für die Bebauung mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus vor. Die Abrisskosten des Altbestandes gehen zu Lasten des Käufers.
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: Nach Vereinbarung
Käuferprovision: 2,99 % inkl. gesetzl. MwSt.
Provisionshinweis: Die Provision ist mit notarieller Beurkundung verdient und fällig. Die Sparkasse hat mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen.
# Lagebeschreibung
Elmshorn liegt ca. 30 km nordwestlich von Hamburg und hat rund 50.000 Einwohner. Die Krückau fließt durch die Stadt und prägt das Bild. Neben dem Krückaupark ist innerstädtisch der Steindammpark gelegen, der Liether Wald grenzt an den Stadtrand im Süden. In Elmshorn sind neben allen Regelschulen die Leibniz-Privatschule, eine Wirtschaftsakademie, die Nordakademie sowie eine Waldorfschule vorhanden. Die Stadt bietet außerdem ein umfangreiches Angebot an Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Freizeitaktivitäten sowie Ärzte und Apotheken.
Anbieter-Objekt-ID: 6300822
Rechtliche Angaben
Firma: Sparkasse Elmshorn
Vertretungsberechtigter: Vorstandsvorsitzender: Thorsten Stockfleth Vorstandsmitglied: Matthias Bungert
Strasse: Königstr. 21
PLZ/Ort: D-25335 Elmshorn
Telefon: 04121/292-0
Fax: 04121/292-300
E-Mail: info@sparkasse-elmshorn.de
Homepage: http://www.sparkasse-elmshorn.de
Handelsregister: Registergericht Pinneberg
Handelsregisternummer: HRA 1339 EL
Berufsaufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 134791027
Verbraucherinformationen
Wesentliche Leistungsmerkmale
Die Sparkasse weist dem Auftraggeber die in der Vertragsurkunde bezeichneten Objekte nach. Sofern ein Kaufvertrag über eines der
Objekte zustande kommt, erhält sie eine Provision vom Auftraggeber. Die Sparkasse darf auch für den Verkäufer entgeltlich tätig sein.
Preise
Der Auftraggeber zahlt beim Zustandekommen eines Kaufvertrags über eines der nachgewiesenen Objekte eine Provision, die sich nach
der Höhe des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der in Nr. 1 der beigefügten Vertragsurkunde
getroffenen Vereinbarung.
Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an
einen Dritten weitergibt und der Dritte einen Kaufvertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
Weitere vom Auftraggeber zu zahlende Steuern und Kosten
Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden.
Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden
(z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrags
Die Sparkasse erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, indem sie dem Auftraggeber die in der Vertragsurkunde bezeichneten Objekte
nachweist.
Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (§ 271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.
Kündigungsregeln
Ein vertragliches Kündigungsrecht wird nicht vereinbart.
Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 314 BGB).
Mindestlaufzeit des Vertrags
Der Vertrag endet nicht vor Verkauf der nachgewiesenen Grundstücke.