Baugrundstück zum Kauf für Ihren Traum vom Eigenheim

VB

  • Wohnfläche 160 m²
  • Zimmer 8
  • Schlafzimmer 6
  • Badezimmer 2
  • Grundstücksfläche 1.100 m²
  • Verfügbar ab März 2024
  • Haustyp Einfamilienhaus freistehend
  • Etagen 2
  • Baujahr 1949
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Balkon
  • Terrasse
  • Gäste-WC
  • Keller
  • Garage/Stellplatz
  • Garten/-mitnutzung

Standort

48167 Münster (Westfalen) - Wolbeck

Beschreibung

Grundstück zum Kauf für Ihren Traum vom Eigenheim!!!

Erhalten Sie den Bestand und/oder schaffen Sie Neues.

Ideen und Zukunft können hier gestaltet werden.

Grundstück zum Kauf ca.1.100 m²

Privatverkauf – Provisionsfrei!

Zusätzlicher Mehrwert ist das dinglich gesicherte Wegerecht
auf der Nachbarflur von ca. 80 m².

Großes, interessantes Grundstück mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten auf Grund eines dinglich gesicherten Wegerechts auf der Nachbarflur.

Nutzen Sie die Chance und verwirklichen Sie Ihre Ideen und Träume.
Erhalten Sie den Bestand und/oder schaffen Sie Platz für Neues auf diesem ca. 1.100 m² großen Grundstück in Angelmodde Dorf.

Dieses super geschnittene Grundstück bietet Ihnen für die Zukunft Ihrer Familie viele Möglichkeiten.
Die Zufahrt zu diesem Grundstück ist dinglich gesichert und im Grundbuch eingetragen. Dadurch sparen Sie viel Fläche auf Ihrem neuen Grundstück und Sie haben somit mehr Platz und Raum für Ihre Ideen und Vorstellungen auf Ihrer eigenen Fläche.
Das Grundstück ist im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis der Stadt Münster als „lastenfrei“ betitelt.
Die beiden Grundstücke hinter Ihrem neuen Grundstück besitzen keinerlei Wege- und Durchleitungsrechte auf Ihrem Grundstück auch wenn hier in Teilen eine Nutzung stattfindet. Zu bestimmten Anlässen sind diesen im Rahmen der Wegführung Überfahrten im Bereich von ca. 0,5 - 1 m über den Weg Ihres Grundstückes zu ermöglichen.
Es wird zudem vermutet, dass Teile der Ver- und Entsorgungsleitungen der beiden hinter Ihrem neuen Grundstück liegenden Grundstücke über bzw. durch das Grundstück geführt werden.

Das fast rechteckig geschnittene Grundstück ist aktuell mit einem Einfamilienhaus aus dem Jahre 1949 bebaut und wurde im Jahre 1986 das letzte Mal saniert. Die vorhandene Ölheizung ist ca. 10 Jahre alt.

Für dieses Grundstück existiert kein Bebauungsplan, daher richtet sich die zukünftige Nutzung und Bebauung nach dem § 34 BauGB.
Bereits im Vorfeld wurden die baulichen Möglichkeiten und Varianten der zukünftigen Nutzung durch ein Architekturbüro in Zusammenarbeit mit dem jetzigen Eigentümer unter Vorbehalt durchgespielt. Verantwortlich für die neue Nutzung und Gestaltung sind jedoch Sie als neuer Eigentümer.

Eine von Fachleuten durchgeführte Potenzialanalyse für dieses Grundstück hat ergeben, dass je nach Nutzung und Gestaltung bei einer Neubebauung Wohn- und Mietflächen zwischen ca. 432 m² und ca. 680 m² entstehen könnten.

Ideen und Zukunft können hier gestaltet werden

• Bestand behalten und renovieren mit großem Garten
• Bestand behalten, renovieren und Anbau hinzufügen mit großem
Garten
• Bestand behalten, renovieren und Neubau im Garten hinzufügen
• Bestand abreißen, Neubau errichten mit großem Garten
• Bestand abreißen, Neubau errichten und Neubau im Garten
hinzufügen
• Grundstück teilen und den Bestand behalten, renovieren und
Gartenanteil verkaufen
• Grundstück teilen und den Bestand abreißen und den
Gartenanteil verkaufen
• Grundstück für ein Einfamilienhaus nutzen
• Grundstück teilen und Doppelhäuser errichten
• Grundstück teilen und zwei Einfamilienhäuser errichten
• Grundstück für ein Mehrfamilienhaus nutzen
• usw.

Diese Aufzählung soll Ihnen für Ihr neues Grundstück Möglichkeiten aufzeigen um Ihre Ideen sprudeln zu lassen. Diese Möglichkeiten sind bestimmt nicht abschließend und wenn Sie sich im weitgesteckten Rahmen der Bebauung nach dem § 34 BauGB bewegen ist bei dieser Größe des Grundstückes einiges machbar und für Ihre Zukunft in einem gewachsenem Wohnumfeld umzusetzen.

Der Eigentümer hat alle Angaben dieses Angebots und der Dokumente mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Der Eigentümer übernimmt keine juristische Verantwortung oder Haftung für Schäden die dadurch eventuell entstehen.
Die Objektbeschreibung wurde sorgfältig erstellt. Für die Richtigkeit wird außerhalb eines notariellen Kaufvertrages keine Haftung übernommen.

Eine Besichtigung ist jederzeit nach vorheriger Absprache möglich.

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