Brennholz Esche, Esche-Buche Mix 1rm vorgelagert in der Gitterbox

175 €

Versand möglich
63505 Hessen - Langenselbold
05.05.2024
  • Zustand Neu

Beschreibung

Angeboten wird 1rm Eschen, Esche Buche Mix Brennholz in Spitzenqualität, sauber aufgesetzt in der Gitterbox.

Das Brennholz ist vorgelagert und wird bis August / September 2024 brennfertig durchgetrocknet sein.

**Kostenfreie Lieferung:**
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Lieferung im Umkreis von 20 Km in und um Langenselbold an.
Die Anlieferung erfolgt per LKW mit Hebebühne, dabei wird das Holz per Hubwagen an Ihrem Wunschort abgestellt.

Abholung der Gitterboxen:
Haben Sie Ihr Brennholz verräumt, holen wir die Gitterbox wieder bei Ihnen ab.

Auch eine Lieferung im praktischen Big Bag oder als Schüttgut auf Anfrage möglich.

Nachhaltig und regional!
Unser Brennholz stammt ausnahmslos aus nachhaltiger PEFC zertifizierter Forstwirtschaft aus heimischen Wäldern.
Aus der Region für die Region!

Impressum:
Brennholzverkauf Axel Reith
Am Flutgraben 5
63654 Büdingen

Angaben gemäß § 5 TMG
Brennholzverkauf Axel Reith
Axel Reith
Am Flutgraben 5
63654 Büdingen

Zuständige Kammer:
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14, 63450 Hanau
06181 92900
www.IHK.de

UST-befreit nach §4 USTG
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
1.
a)
die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),
b)
die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a) nicht nachgekommen ist oder soweit er diese im Hinblick auf die jeweilige Lieferung unrichtig oder unvollständig abgegeben hat;
2.
die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 8);
3.
die folgenden sonstigen Leistungen:
a)
die grenzüberschreitenden Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige Leistungen, wenn sich die Leistungen
aa)
unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen oder auf eingeführte Gegenstände beziehen, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden, oder
bb)
auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Nicht befreit sind die Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe a bezeichneten Gegenstände aus einem Freihafen in das Inland;
b)
die Beförderungen von Gegenständen nach und von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden;
c)
sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen, für die zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Gebieten bewilligt worden ist, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Auftraggeber (§ 7 Abs. 2) ist. Dies gilt nicht für sonstige Leistungen, die sich auf Beförderungsmittel, Paletten und Container beziehen.

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