DDR Werkstatt Exzenter Presse | nicht hydraulisch/ pneumatisch
250 €
Versand möglich- Zustand In Ordnung
Beschreibung
Angeboten wird eine funktionstüchtige Exzenterpresse aus DDR-Beständen
Gekauft wie gesehen, kein Zubehör vorhanden.
Letzter Servicebericht vom 12.05.2023
Die solide Technik wurde bis zuletzt regelmäßig von qualifiziertem Personal gewartet.
Wartungssteckdose 230V vorhanden.
Abholung von Mo-Do: 07:00-16:00 Uhr und Fr: 08:00-14:00 Uhr bevorzugt, Versand gegen Aufpreis möglich.
Es handelt sich um einen Gebrauchtartikel, Ansprüche auf Garantie sowie Gewährleistung werden
Ausgeschlossen.
Rechtliche Angaben
CEFEG GmbH Chemnitz
Winklhoferstrasse 3
09116 Chemnitz
info@cefeg.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dr.-Ing. Denise Klinger
Sitz der Gesellschaft: Chemnitz
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz HRB 22369
USt – IdNr. gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE814511277
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
CEFEG GmbH Chemnitz
Winklhoferstrasse 3
09116 Chemnitz
AGB:
ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN der CEFEG GmbH, Chemnitz Stand August 2020
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungbedingungen (nachfolgend: „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“), soweit diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB sind.
1.2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringen.
1.3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw.unsere schrfitliche Bestätigung maßgebend.
1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers bezüglich des Vertrages (insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Minderungs-/Rücktrittserklärung) sind schriftlich oder in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben hiervon unberührt.
1.5. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern es sich um ein vergleichbares Rechtsgeschäft handelt.
1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne einer derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, sie sind in diesen Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen wurden.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Bestellungen und Aufträge des Käufers sowie ihre Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder Textform erfolgen oder bestätigt wurden.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindung vereinbart wurde. Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, welches wir innerhalb von einer Woche nach Zugang des Angebots annehmen können. Die Annahmeerklärung kann auch konkludent durch Auslieferung der Ware von uns abgegeben werden.
2.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.4 An allen dem Kunden von uns im Zusammenhang mit der Bearbeitung und/oder Annahme seiner Bestellung überlassenen Unterlagen –auch in elektronischer Form- insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenanschlägen behalten wir uns die Geltendmachung unserer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben der Weitergabe ausdrückliche schriftlich zugestimmt. Unsere weitergehenden Rechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise verstehen sich „ab Werk“ Chemnitz ausschließlich Verpackung und Versand, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Die Ware wird branchenüblich verpackt und die Kosten dafür von uns zum Selbstkostenpreis gegen über dem Käufer gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die veranschlagten Transportkosten setzen branchenübliche Verfrachtungsverhältnisse und normale, unbehinderte Transportverhältnisse voraus. Mehrkosten, die durch eine von uns nicht zu vertretende Erschwerung der Verfrachtungs- und/oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der Käufer. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.3 Der Abzug von Skonto ist nur mit einer entsprechenden Vereinbarung zulässig.
3.4 Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und haben sich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung der Marktpreis oder unsere Produktionskosten erhöht, behalten wir uns vor, den Preis angemessen zu erhöhen, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde. Liegt der erhöhte Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3.5 Alle Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung, bei Lieferung „ab Werk“ ab Bereitstellung der Ware auf unserem Gelände oder Mitteilung der Versandbereitschaft, und Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei bargeldloser Zahlung ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang des Geldes bei uns maßgebend.
3.6 Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug können wir auch ohne nochmalige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) von dieser Regel unberührt.
3.7 Wir behalten uns vor, durch schriftliche Erklärung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Leistet der Käufer nicht innerhalb angemessener Frist nach schriftlicher Aufforderung Vorauszahlung oder Sicherheit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.8 Der Käufer hat unsere Rechnungen, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen unverzüglich nach Zugang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und erkennbare Einwendungung dagegen unverzüglich geltend zu machen.
3.9 Der Käufer ist nur berechtigt, mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen oder die Zahlung zurückbehalten. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers von dieser Regelung unberührt.
4. Lieferung, Gefahrtragung
4.1 Sofern wir im Einzelfall zum Versand der Ware verpflichtet sind, , sind wir mangels anderweitiger Vereinbarung berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Kartonverpackungen werden nicht zurückgenommen. Paletten und Behälter werden als Leihgut behandelt und bei Anlieferung gegen gleichwertige gebrauchsfähige ausgetauscht.
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht diese Gefahr sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Abgabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Sofern eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.3 Die Gefahrtragungsregel nach Ziffer 4.2 dieser Verkaufsbedingungen gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und durch den Käufer nicht zulässigerweise zurückgewiese werden oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
4.4 Wenn uns keine besonderen Weisungen erteilt wurden, senden wir - sofern wir den Versand im Einzelfall übernommen haben - an die in der Bestellung angegebene Anschrift, ohne dabei eine Verbindlichkeit für den billigsten Versand zu übernehmen.
5. Lieferfristen und –termine
5.1 Sind Lieferfristen zur Grundlage für die Auftragserteilung geworden, beginnen diese mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der von dem Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.2 Bei vereinbarter Lieferung „ab Werk“ ist die Lieferfrist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware auf unserem Gelände zur Verfügung gestellt und den Käufer hierüber informiert. haben.
5.3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus enstandenen Schadens einschließlich der durch die Lagerung entstandenen Kosten zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrages pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. wenn keine Lieferfrist vereinbart ist, beginnend mit der Mitteilung der Versandbereitschaft. Wir behalten uns die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden vor. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind unbeschadet dessen berechtigt, nach fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Unsere weitergehenden Ansprüche bleiben von der gesamten Regelung unberührt.
5.4 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Sofern wir vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer unverzüglich darüber informieren und nach Möglichkeit eine neue Lieferzeit mitteilen.
5.5 Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen sind uns im handelsüblichen Rahmen gestattet, und zwar sowohl hinsichtlich der Gesamt- wie auch der einzelnen Teilmengen. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.
5.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die wir aus unserer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer haben (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
6.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist.
6.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung und Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Ware. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen die Abtretung jetzt schon an.
6.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und können die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts vom Käufer herausverlangen. Die Geltendmachung dieses Herausgabeverlangens sowie die Rücknahme der Ware durch uns gelten nicht zugleich als Rücktrittserklärung; wir sind vielmehr berechtigt, die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir ihm zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist.
6.6 Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor vollständiger Zahlung weder an Dritte verpänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Intervention zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandungen hinsichtlich offenkundiger Mängel, insbesondere Stückzahl, Gewicht oder Güte sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht unverzüglich nach Ablieferung der Ware beim Käufer spätestens aber eine Woche nach Empfang der Sendung schriftlich oder in Textform vorzunehmen.
7.2 Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweisen, so werden wir vorbehaltlich fristgerechter Rüge nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche des Käufers bleiben von dieser Regelung ohne Einschränkung unberührt.
7.3 Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu senden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Der Käufer kann bei Mängeln der Ware zunächst nur Nachbesserung verlangen, es sei denn, dies wäre dem Käufer unzumutbar. Anstatt der Nachbesserung können wir Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
7.4 In dringenden Fällen der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
7.5 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verbringung ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
7.6 Garantien im Rechtssinne werden von uns nicht übernommen. Auch etwaige Zusicherungen gelten nicht als Garantien, sofern diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind und schriftlich oder in Textform erteilt wurden.
7.7 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in 12 Monaten nachGefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
8. Fertigungsmittel
8.1 Soweit nicht anders vereinbart, bleiben Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen, Konstruktionsdaten und Maschinen, die von uns zwecks Fertigung der vom Käufer bestellten Waren hergestellt werden, unser Eigentum, auch wenn der Käufer hierfür eine Vergütung leistet. In keinem Fall geht das Eigentum an Fertigungsmitteln vor der vollständigen Bezahlung auf den Käufer über.
8.2 Die Kosten für Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung werden bis zum Erreichen der praktischen Lebensdauer der Fertigungsmittel von uns getragen. Kosten für erforderliche Änderungen sowie verschleiß- bzw. gebrauchsbedingte Instandsetzung und Austausch von Verschleißteilen gehen zu Lasten des Käufers.
8.3 Auftragsbezogene Fertigungsmittel, die im Eigentum des Käufers stehen, verwenden wir ausschließlich für Bestellungen des Käufers. Diese bewahren wir bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der letzten Lieferung an den Käufer auf und nutzen sie während dieses Zeitraums nicht für Dritte und machen sie Dritten nicht zugänglich. Wünscht der Käufer eine Verlängerung dieses Zeitraums, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung mit uns
9. Haftung für Schäden
9.1 Sonstige und weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.2 Von dem unter Ziffer 9.1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind (insbesondere mangelfreie Übergabe der Kaufsache). Von dem Haftungssausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen.
9.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist gemeinsamer Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor den für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn eine sonstige vertragliche Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar ist oder wird Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren sonstigen vertraglichen Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln