• Fahrpersonal gesucht (M/W/D)

    53347 Nordrhein-Westfalen - Alfter
    08.05.2024
    • Berufserfahrung Ohne Berufserfahrung

    Beschreibung

    Herzlich willkommen bei AF Personenbeförderung. Wir sind kein gewöhnliches Beförderungsunternehmen. Wir übernehmen die Beförderung älterer Menschen mit leichten Beeinträchtigungen im Auftrag von Pflegediensten. Unser Fahrpersonal bringt täglich von Montag bis Freitag Senioren morgens sowie Nachmittags in die jeweiligen Tagespflegen und auch wieder zurück.

    Arbeitszeiten:
    - Montag bis Freitag
    - Morgens von ca. 07:30Uhr bis 09:00Uhr
    - Nachmittags von ca. 15:30Uhr bis 17:00Uhr

    Ihre Aufgabe:
    Senioren von Zuhause abholen, beim Ein-/Aussteigen behilflich sein und zur Tagespflege bringen. Nachmittags dann von der Tagespflege abholen und nach Hause bringen.

    Voraussetzungen an sie:
    - Mindestens Führerschein Klasse B inklusive mindestens 3 Jahren
    Fahrerfahrung.
    - Vollendung des 21. Lebensjahres.
    - Personenbeförderungsschein*
    - Keine Berührungsängste gegenüber Menschen
    - Verantwortungsbewusstsein
    - mindestens Deutsch der Niveaustufe B1**
    - Viel Freude, Humor und Fürsorge sollten für sie selbstverständlich
    sein.
    - Wohnort im Bereich Alfter, Meckenheim, Rheinbach.

    Was wir bieten:
    - Einen respektvollen Umgang mit unserem Personal auf Augenhöhe.
    - Sie bekommen das Dienstfahrzeug mit nach Hause. (Nur
    Dienstfahrten möglich)
    - Materialien, die sie im Rahmen der Instandhaltung und Reinigung
    des Fahrzeugs benötigen, übernehmen wir vollständig.
    - Ein freundliches und immer hilfsbereites Team, mit dem sie
    zusammen arbeiten.

    Wir haben ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich noch heute bei uns. Schreiben Sie uns bei Kleinanzeigen, Whatsapp, oder rufen sie uns an!

    Erklärungen:
    *Personenbeförderungsschein
    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), früher
    Personenbeförderungsschein genannt, ist immer dann nötig, wenn
    jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern
    möchte. So steht es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
    Bei weiteren Fragen schreiben sie uns einfach. Wir helfen ihnen
    gerne!
    **Niveaustufe B1
    Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache
    verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule,
    Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen
    man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und
    zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche
    Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse
    berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu
    Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen
    geben.

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