FEUERWEHRAUTO als Hüpfburg- MEGA Spaß für Groß und Klein

110 €

Nur Abholung
04442 Sachsen - Zwenkau
08.05.2024
  • Art Spielzeug für draußen
  • Zustand Sehr Gut

Beschreibung

Ob Kinderfeste, Geschäftseröffnungen,
private Feiern, Hochzeiten, Schulanfang …überall wo Kinder mitfeiern ist dies eine
passende Ergänzung zum Gelingen Ihrer Feier.

NEU in unserem Sortiment: Ein mega cooles Feuerwehrauto mit 3D Drehleiterkorb (nicht zum reinsetzen). Dieses Modell ist ein absoluter Liebling bei den Kindern und sicherlich das Highlight auf Ihrer nächsten Party

Für den Schulanfang 2024 in Sachsen ist die Hüpfburg bereits vermietet!

Ihr solltet wissen, dass der Verleih in Eurem Risikobereich liegt, das heißt, ihr holt Euch die Hüpfburg bei uns ab und baut sie bei Euch selbstständig auf und betreut / beaufsichtigt die kleinen Gäste selbst. Gegen einen Aufschlag können wir Euch die Hüpfburg (im Umkreis von 30km) auch liefern und aufbauen.

Der Mietpreis für 1 Tag (kann am Vortag ab 16Uhr abgeholt werden) beträgt 110,00 € zuzüglich geltender Mehrwertsteuer. Der Aufpreis mit Lieferung, Auf-und Abbau beträgt dann nochmals 100€ zuzüglich gelt. Mehrwertsteuer (bei Bedarf!). Bei Verleih übers Wochenende oder grundsätzlich zwei Tagen kostet die Hüpfburg 190,00 € zuzüglich gelt. Mehrwertsteuer. Eine Kaution ist mit Übergabe der Hüpfburg i.H.v. 300,00 € zu übergeben.

Die Maße der Hüpfburg: 5,30 m x 4,60 m, Höhe: 4,50 m 100 kg
Bitte beachtet, sie darf nur auf einem geraden Untergrund aufgebaut werden!

Wenn Ihr also jetzt schnell seid und noch einen Termin bei uns bucht, ist Eure nächste Party für die kleinen Gäste- manchmal auch für die „großen“ - gerettet.

Kontaktiert uns gern unter den u.g. Kontaktdaten.

Wir freuen uns auf Eure Anfrage…

AGBs sind Bestandteil des Mietvertrages und werden mit übergeben. Gern können wir Ihnen diese zur Einsicht vorab zusenden.

Allgemein zur Haftung:
Für alle Gefahren, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen hat der Mieter zu haften und sich, den Gesetzen entsprechend abzusichern und zu versichern. Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass ausreichend ausgebildetes Betreuungspersonal und ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sind.
Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die in Zusammenhang mit der Hüpfburg entstehen, die außerhalb seines Einflussbereiches stehen. Hiermit ist im Besonderen der Transport, der Auf- und Abbau und der Einsatz gemeint. Dem Mieter werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
Der Vermieter hat keine Versicherung für die Hüpfburg abgeschlossen. Für Schäden, die an der Hüpfburg und am Zubehör entstehen, haftet der Mieter und hat den Schaden dem Vermieter in vollem Umfange zu ersetzen. Solle hierfür keine entsprechende Versicherung bestehen, haftet der Mieter direkt.

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