Gasprüfung G 607 Mobil, Wohnwagen, Wohnmobile, Mobilheimen
49 €
Beschreibung
RWS-Flüssiggasprüfung
Wir führen die Gasprüfung nach G 607 an Wohnwagen, Wohnmobilen, Gartenhäuser, Forsthütten durch.
Mobilheime nach TRF 2021 können von uns geprüft werden.
Vorort Service:
Mit unserem Servicewagen kommen wir auch selbstverständlich zu Ihnen auf dem Campingplatz, Garten oder nach Hause.
Warum ist für eine Gasanlage eine Dichtheitsprüfung erforderlich:
Die Verwendung von Flüssiggas setzt eine Dichtheitsprüfung in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen voraus.
Alle Gasanlagen müssen wiederkehrend geprüft werden.
Campingwagen, Wohnmobile die auf Campingplatz möchten, müssen eine Dichtheitsprüfung der Gasanlage nachweisen.
Es kann vorkommen das man nicht auf seinem Stellplatz fahren darf ohne die geforderte Dichtheitsprüfung der Gasanlage.
Eine Neuerstellung, Veränderung oder Reparatur einer Gasanlage bedarf einer neuen Dichtheitsprüfung dieser Gasanlage.
Wir überprüfen Ihre Flüssiggasanlage nach den Richtlinien der DGUV Vorschrift.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf zwecks einer Terminabsprache.
Mobil: 0172 / 28 15 937
Prüfgebühr: Festpreis 49,00€
Folgebescheinigung 7,00€
An-Abfahrt: nach Vereinbarung
Reparaturen, Lecksuche, Neuteile werden gesondert in berechnet.
Terminvereinbarung: Nur telefonisch 0172 / 2815937
Rechtliche Angaben
mpressum/Datenschutzerklärung finden sie auf unserer Website
www.rws-fluessiggaspruefung.de
RWS- Flüssiggasprüfungen und Flüssiggasagentur
USt-IdNr.: DE121548986
Wolfgang Schmidtke
Rehhecke 100
40885 Ratingen
Tel. 02102 - 95 344 33
Mobil 0172 - 28 15 937
E-Mail: rws.ratingen@gmx.de
E-Mail: info@rws-fluessiggaspruefung.de
Web. www.rws-fluessiggaspruefung.de
Die Haftung
Die Inhalte des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinster weise Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autors, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung der dargebotenen Informationen oder der durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.