Girlande Schmetterling Herz Dekohänger handgemacht
24 €
Versand möglich- Art Weitere Dekoration
- Zustand Neu
- Farbe Gelb
- Material Stoff
Beschreibung
Handgefertigte Deko verleiht Deinem Zuhause Individualität und Exklusivität. Liebevoll handgefertigte Deko-Objekte bringen viel Behaglichkeit in Deine Räume.
Schmetterlinge und kleine Stoffherzchen aufgereiht an einem Wachsband.
Die Schmetterlinge sind ca. 11 cm breit und 10 cm hoch. Farblich abgestimmt sind Stoffherzchen verarbeitet. Diese habe eine Größe von ca. 7 x 6 cm. Alle Teile sind mit Füllwatte gestopft, so erhalten sie eine tolle plastische Form.
Die Girlande findet überall einen Platz. Sie macht sich gut am Fenster, der Wand oder Tür. Ein toller Blickfang für Terrassentür oder Wintergarten.
Handgefertigt in Deutschland ist ein Garant für hochwertige Verarbeitung, das sorgt für Qualität, Langlebigkeit und kurze Transportwege.
Sichere Dir jetzt die liebevoll handgearbeitete Girlande!
Farbe: orange gelb hellgrün
Maße:
Länge: 66 cm
Breite: 11 cm
Material:
Baumwollstoff, Wachsband, Holzperlen, Aludraht, Satinband, Füllwatte
* Dekogirlande für Wintergarten, Wohnungstür, Fenster oder Wand
* kleine Aufmerksamkeit oder Mitbringsel
* Osterschmuck und Frühlingsdeko
* Nur für Dekozwecke nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet
* alle Stoffteile sind mit ordentlich Füllwatte gestopft
* Zuschnitts-bedingt können die Einzelnen Elemente etwas vom Foto abweichen.
Unsere Artikel werden mit viel Liebe handgefertigt!
Bitte bedenke beim Kauf, dass Du keine industriell hergestellte Massenware erwirbst, sondern individuelle Einzelstücke, welche in Handarbeit gefertigt wurden!
Leichte Unregelmäßigkeiten in der Farbe, Form, Muster oder Größe sind dafür charakteristisch.
Du hättest gerne andere Farben?
Schreib uns an, wir freuen uns auf Dein Projekt!
Rechtliche Angaben
Kerstin Kugler
Das Meisterstückle
Volkacher Straße 26
90427 Nürnberg
E-Mail info@das-meisterstueckle.de
www.das-meisterstueckle.de/shop
Steuernummer: 238/241/80504
Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht gesondert ausgewiesen.