Hüpfburg Double Slide mieten / leihen
50 €
Nur Abholung- Art Spielzeug für draußen
Beschreibung
leine Hüpfburg für großen Spielspaß!
Ob für Familienfeiern, Geburtstage oder andere Feierlichkeiten, die Double Slide ist der Star auf jedem Event. Hier können sich die Kleinen nach
Hüpfburg Double Slide Herzenslust austoben. Die Kletterwand, sowie die Doppelrutsche garantieren fantastischen Spielspaß.
AUFBAU:
- Schneller Auf- und Abbau
- Die Hüpfburg Double Slide ist in ca. 90 Sekunden komplett aufgeblasen und einsatzbereit
- Durch das kompakte Volumen und ein geringes Eigengewicht ist die Hüpfburg ebenfalls einfach zu transportieren und passt somit ohne Probleme in jeden PKW Kofferraum
- Sie benötigen keinen Transporter oder Anhänger
- Altersempfehlung: ab 3 Jahren bis 10 Jahren
LIEFERUMFANG:
- Hüpfburg Double Slide
- elektrisches Gebläse
- 10 Kunststoffnägel zur Befestigung am Boden
- Plane zum unterlegen
- Tasche für den Transport
Eine Kabeltrommel kann bei Bedarf gegen einen Aufpreis in Höhe von 5€ bei uns ausgeliehen werden.
Technische Daten
- Maße (LxBxH): 488 x 220 x 223cm
- Maximale Traglast: ca. 150 kg
- Maximale Punktbelastung 38kg
- Gebläse: 220V Spannung, 450 Watt
Die Hüpfburg muss in Bielefeld Ubbedissen abgeholt werden. Gerne bieten wir auch ein Liefer- & Aufbauservice im Umkreis von 20km gegen Aufpreis an.
Für die gemietete Hüpfburg wird eine Kaution von 75€ erhoben.
Wichtige Hinweise:
- Die Nutzung der Hüpfburg nur unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen
- Das mitgeliehene Gebläse muss durchgehend laufen
- Der Mietpreis ist vor Ort in Bar oder über Paypal per Vorkasse zu zahlen.
-Eine Reservierung/Buchung wird erst mit Zahlung der Kaution per Vorkasse bestätigt.
Abholung: Zwischen 10:00 - 11:00
Nach Absprache
Rückgabe:
Am selben Tag zwischen 20:00 - 22:00 Uhr
Oder am Folgetag zwischen 09:30 - 09:45Uhr
Oder nach Absprache
Kontaktieren sie uns gerne über WhatsApp unter: 0176/64049757
Rechtliche Angaben
MS Eventservice
Marcus Stelzner - Bach
Beverungerstrasse 26
33699 Bielefeld
ms_eventservice@web.de
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.