Hüpfburg mieten Feuerwehr zu vermieten Hüpfburgen Komplettes WE
100 €
Beschreibung
Bitte immer Namen und Telefonnummer mit angeben!!
Diverse verschiedene Hüpfburgen zur Vermietung zum Wochenendtarif von genau 100€.
( Freitag 15 Uhr - Montag 10 Uhr )
Der Tagespreis entspricht : 100€
Das Wochenende für 100€ ist eine AKTION von uns!
Der Feuerwehrmann hat eine ca. Springfläche von 19qm + die Rückwand
Ca. 5x5m + Lüfter / Schlauch sollten eingeplant werden
Liste für 2023 ist nun erstellt und es kann reserviert werden!
Bitte immer Namen und Telefonnummer mit angeben!
Die Hüpfburg kann selber in Uelzen / Gudesstr. 36 ( Einfahrt über Mühlenstr. ) abgeholt werden.
Zur Abholung benötigen Sie einen Lieferwagen / Bus oder am einfachsten einen Anhänger. Einen gültigen PERSONALAUSWEIS. Der Aufbau ist relativ einfach und ist in ca. 10 Min. erledigt.
Zum Auf- und Abbau sollten mind. 2 Personen vor Ort sein.
Die Rückbringung der Burg muss trocken, vernünftig gewickelt sowie pünktlich sein!
( Sollte dieses nicht zutreffen kommen weitere Kosten auf Sie zu! )
Mietpreise:
Aktuell können die Burgen nach Vereinbarung z.B. Freitag 15 Uhr abgeholt werden und am darauf folgendem Montag 10 Uhr zurück gebracht werden.
Zum Wochenendtarif von genau 100€.
Lieferumfang:
- Hüpfburg
- Gebläse
- optional Spielteppich
Was ist bei schlechtem Wetter?
- Bei schlechtem Wetter (Sturm, Regen) können sie bis kurz vor der Abholung kostenlos absagen. Weiteres in den AGBs unter Rechtliche Angaben.
Wie wird bezahlt?
- Bar bei Abholung der Hüpfburg.
!! Benötigt wird ein gültiger Personalausweis !!
WAS WIR ERWARTEN:
Wir sind NICHT ständig vor Ort!
Demnach die angegebenen Zeiten beachten bei Reservierungen.
Jeder möchte was er verleiht/vermietet, in dem Zustand oder besser zurückbekommen!
Ausgefegt, Richtiges Zusammenlegen und trocken ohne Lolli, Klebe oder sonstige Verunreinigungen sind Grundvoraussetzungen!
Wenn sich nicht daran gehalten wird, ist mit EXTRAKOSTEN zu rechnen!!
Wir können weder das Wetter beeinflussen, noch sind wir beim Auf- oder Abbau dabei!!
Eine Lieferung ist daher auch NICHT möglich!
Wenn sich jemand nicht im Stande fühlt oder dieses nicht machbar ist: BITTE reservieren sie Nicht!
Personalausweis und Mietbetrag bei Abholung sind Pflicht! Andere Dokumente etc. werden NICHT akzeptiert!
Rechtliche Angaben
Impressum
Gesetzliche Anbieterkennung:
Jan-Christopher Schulz
Mobile-Evolutions
Gudesstr. 36
29525 Uelzen
Deutschland
Telefon: 015110656845
E-Mail: J@JTbauMa.de
Umsatz Steuer ID: DE341120918
AGB / Mietbedingung
Allgemeines Vorwort zu den AGB’s / Mietbedingungen
Abhol- und Rückgabezeiten...
NUR nach Absprache!
Wir sind nicht dauerhaft Vorort, jede Abholung / Rückgabe muss zwingend mit uns terminiert
werden!!!
Wir haben Sonntag geschlossen, für eine Mietung am Samstag oder Sonntag ist immer
der Miettag + ein Folgetag zubezahlen!!!
Die Hüpfburgen werden aktuell durch die Corona-Situation NICHT vor Herausgabe an den Mieter aufgebaut, kontrolliert und/oder gereinigt. Es wird eine Miet- & Reinigungskaution in Höhe von
100,- € in bar bei der Abholung beim Vermieter hinterlegt. (Die Kaution wird innerhalb von
14 Tagen nach Rückgabe der Mietsache erstattet) Der Mietpreis ist im Voraus bei Abholung
der Mietsache zu entrichten.
Das Bekleben der Hüpfburgen, egal wie und womit ist Verboten und führt bei
Zuwiderhandlung zum sofortigen Verlust der kompl. Miet- & Reinigungskaution.
Ebenso sind Tiere, Getränke, Rauchen, Essen (auch Süßigkeiten) auf den Hüpfburgen
verboten und das Bewässern (Gartenschlauch, Wasserflaschen, Wasserpistolen etc.) der
Hüpfburgen im Sommer ist ebenso Verboten!!!
Das Betreten der Hüpfburgen mit Schuhen, egal welcher Art ist Verboten!!!
Flicken oder Flickstellen kommen vor (pro Saison werden die Hüpfburgen von Hunderten
von Kindern bespielt), das bleibt nicht aus und ist auch kein Mangel an der Mietsache.
Ebenso kann es vorkommen das sich etwas Staub/Sand/Schmutz in den Ecken abgelagert hat:
Die Hüpfburgen werden in einer Halle gelagert, auf Anhängern oder Transportern zum
Einsatzort gefahren, im Freien bei Wetter aufgebaut, im Freien bespielt, im Freien
abgebaut etc. … Da bleibt es einfach nicht aus das der o. g. Fall eintritt und ist vom Mieter so hinzunehmen.
Die Vermietung der Hüpfburgen / Mietsachen erfolgt durch:
Jan-Christopher Schulz
Mobile-Evolutions
Gudesstr. 36
29525 Uelzen
AGB’s / Mietbedingungen
1. Die Abhol- und Rückgabezeiten sind vorher zu vereinbaren. Im Regelfall ist die Mietsache
am Veranstaltungstag morgens abzuholen und spätestens am anderen Tag bis morgens (10.00
Uhr) wieder abzugeben. Ausnahmen von dieser Regel werden bei der Abholung
besprochen und im Detail schriftlich festgehalten.
2. Der Mieter hat bei der Benutzung der Hüpfburg(en) / Mietsachen selbst dafür zu sorgen,
dass diese bei Regen, bei Windböen und ab Windstärke 5 nicht mehr betrieben werden
dürfen. Die Aufstellfläche sollte eben sein und ist vorher von scharfkantigen Gegenständen
(Steine, Scherben, u. ä.) zu reinigen. Bei aufblasbaren Geräten ist in einem solchen Falle
sofort der Betrieb einzustellen und die Luft herauszulassen. Falls der Mieter gegen diese
Vorgaben verstößt, haftet er in eigener Verantwortung. Eine Haftung des Vermieters ist
ausgeschlossen.
3. Die Nutzung der Hüpfburg(en) / Mietsachen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet
für den Betrieb der Hüpfburg(en). Der Mieter ist verpflichtet seiner Aufsichtspflicht
nachzukommen. (siehe 4.)
Eventuelle Schadensersatzansprüche an den Vermieter wegen Personen- und / oder
Sachschäden sind gänzlich ausgeschlossen. Der Mieter ist ebenso für Personenschäden die
durch Unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen
voll haftbar. Der Vermieter weist darauf hin, dass die Nutzung der Mietsachen ausschließlich
im Selbstaufbau und Selbstbetrieb durch den Mieter durchgeführt wird. Die entsprechenden
Aufstellhinweise sind zu beachten. Diese werden dem Mieter bei Abholung übergeben. Eine
Haftung für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Aufstellhinweise resultieren ist
ausgeschlossen. Der Mieter hat bei Betrieb des Mietgegenstandes die vorgenommenen
Sicherungen ständig zu prüfen und ggf. nachzubessern. Eine Haftung des Vermieters
aufgrund mangelnder Kontrolle ist ausgeschlossen. Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen.
4. Der Mieter verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit der
Mietsache gemäß der mit den Geräten ausgehändigten Gebrauchsanweisung. Der Mieter hat
für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte zu sorgen. Eine
Haftpflichtversicherung ist bei großen Veranstaltungen empfehlenswert.
5. Der Vermieter übernimmt während des Mietzeitraumes gegenüber aufsichtspflichtigen
Personen keinerlei Aufsichtspflichten / Haftungen etc. Der Mieter ist, soweit er die Aufsicht
nicht an andere Personen übertragen hat, aufsichtspflichtig.
6. Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Mietsachen, außer die elektrisch betriebenen
Lüfter, zu reinigen (mit Wasser, KEINE Reinigungsmittel) und sorgfältig wieder zu
verpacken, evtl. auch zu trocknen. Beschädigungen an Mietsachen sind sofort bei
Feststellung dem Vermieter zu melden. Nicht zurückgebrachte Geräte oder deren
Zubehör werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Mietsachen werden dem
Vermieter persönlich übergeben, durch den Mieter oder eines Vertreters.
!!! Vor die Halle abgelegte Mietsachen (außerhalb der Geschäftszeiten ohne Beisein des
Vermieters oder dessen Vertreters) gelten als nicht zurückgegeben und werden dem
Mieter voll in Rechnung gestellt (weitere Nutzungsdauer und / oder Verlust bzw.
Schadensersatz / Neubeschaffung) !!!
7. Bei mehrtägigen Veranstaltungen des Mieters, hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die
Mietgeräte und das gemietete Zubehör so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff dritter
geschützt sind. Die Hüpfburg(en) sind abends abzubauen und nicht unter freiem Himmel zu
lagern. (Feuchtigkeit, Tau, Wind, Sand etc.) Für etwaige Schäden die aufgrund mangelnder
Lagerung und Beaufsichtigung entstehen ist der Mieter gegenüber dem Vermieter
ersatzpflichtig.
8. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet
möglich, kann und wird der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich
entsprechenden Mietpreis (Folgetag) fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung
eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn. Eventuelle
notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem Mieter
auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei der Selbstabholung trägt der Mieter das
Transportrisiko und haftet in vollem Umfang für verspätete Rücklieferungen sowie der
Transportsicherung.
9. Sofern der Verursacher eines Schadens nicht ausfindig oder haftbar gemacht werden
kann, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter. Dies gilt für alle Schäden an den
Mietsachen und dem Zubehör der Mietsachen.
10. Kosten, die durch nicht vereinbarte Hol- und Bringfahrten entstehen, werden mit 1,90 €
pro gefahrenen Kilometer und zusätzlich noch der zeitliche Personalaufwand und Transport
berechnet.
11. Bei kurzfristigen Rücktritt vom Vertrag / Buchung und bei kurzfristiger Absage der
geplanten Veranstaltung gegenüber dem Vermieter (0 – 24 Stunden) vor der geplanten
Buchung / Veranstaltung ist der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zu zahlen. Bei
wetterbedingtem totalen Nutzungsausfall (Bedingung: Die Hüpfburg wurde nicht ausgepackt
und aufgebaut) wird bei Wiederanmietung desselben Gerätes im gleichen Kalenderjahr
einmalig 50% Rabatt auf den aktuellen Mietpreis berechnet bzw. gewährt.
12. Absagen der Buchung / Reservierung bzw. vorzeitiger Rücktritt vom Mietvertag durch
den Mieter sind in unvermeidbaren und nachweisbaren Ausnahmefällen (z.B. Geburt,
Todesfall, Unfall etc.) und nur wenn sie mind. eine Woche vor der geplanten Mietung /
Buchung dem Vermieter gemeldet werden, unentgeltlich.
13. Sondervereinbarungen zwischen dem Mieter oder dessen Vertreter und dem Vermieter
oder dessen Vertreter werden im Mietvertrag schriftlich festgehalten, alles Andere hat
keinerlei Gültigkeit.
14. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Mieter Kaufmann ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz des
Vermieters, Der Vermieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen. Für die
Rechtsbeziehungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht.
15. Streitbeilegung, Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelleteil und sind auch nicht dazu verpflichtet. Das Gesetz über die
alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine
für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen: Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 | 77694
Kehl | Internet: www.verbraucher-schlichter.de Plattform der EU Kommission zur Online
Streitbelegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
16. Verbindlichkeit des Vertrages, der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das
Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde
17. Der Mieter bekommt zu seinem Mietvertrag eine Kopie der AGB’s /
Mietbedingungen ausgehändigt, ist der Mieter mit einem der o. g. Punkte nicht
einverstanden, möge er bitte von einer Mietung absehen!!!
!!! Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter !!!
Stand: März 2022
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Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (https://ec.europa.eu/consumers/odr).