Hundebetreuung Hundesitting Urlaubsbetreuung Dogsharing
20 €
Beschreibung
Egal ob Urlaubs- oder Tagesbetreuung, wir bieten eine individuelle liebevolle Hundebetreuung an.
Sie benötigen jemanden der auf Ihren Hund aufpasst, wenn Sie in den Urlaub fahren möchten, ins Krankenhaus müssen oder einfach aus irgendwelchen Gründen weg müssen oder wollen ? Und dabei möchten Sie, dass es Ihrem Hund genauso gut geht wie bei Ihnen Zuhause?
Ihnen ist es wichtig, daß Ihr Liebling NICHT im Zwinger und NICHT draussen gehalten wird? Dann sind Sie bei uns und unserem eigenen Hund Choko genau richtig.
Choko ist ein Mischlingshund, der mittlerweile 11 Jahre alt ist, sich aber mit allem und jedem versteht, sei es Katzen, Hühner oder jeglicher Rasse von Hunden.
Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetzt liegt vor und unser Zuhause wurde vom zuständigen Veterinäramt kontrolliert und für die Hundebetreuung genehmigt.
Ihr Hund genießt seinen Aufenthalt mit uns (Sara+Mirko) und unserem Mischlingshund Choko (siehe Foto) in unserem Haus und wird genauso behandelt wie unser Choko mit mindestens 2 ausführlichen Spaziergängen an dem angrenzenden Wald- und Wiesengebiet, ausreichend Streichel- und Spieleinheiten.
Im Haus ist genügend Platz für uns alle, so dass Ihr Vierbeiner auch Rückzugsmöglichkeiten hat, wenn er/sie diese benötigt und/oder möchte.
Aufwandsentschädigung:
- Kleine Hunde bis zu einer Gesamthöhe von 40cm:
Pro Kalendertag 20€.
- mittlere Hunde bis zu einer Gesamthöhe von 60cm:
Pro Kalendertag 25€.
- große Hunde mit einer Gesamthöhe von über 60cm:
Pro Kalendertag 30€.
Was wird von Ihnen benötigen:
- Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung des Hundes
- ausreichend Tierfutter für den Aufenthalt
- wenn notwendig ausreichend Medikation für den Aufenthalt
- den eigenen Fressnapf
- Hundeleine
- Handtuch (zum Trocknen und säubern bei nassem Wetter)
- ggf. Lieblingsplatzdeckchen
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht unter:
Handy: 0176 63648999
Anmerkung:
Vor einem Aufenthalt bei uns ist es erforderlich, dass sich Ihr Hund mit unserem Hund erst einmal bei einem lockeren Spaziergang beschnuppern kann. Anschließend können Sie sich bei uns zu Hause die Gegebenheiten natürlich auch anschauen.
Zusätzliche Voraussetzung:
- Stubenreinheit
- Grundgehorsam
- Leinenführigkeit (wäre wünschenswert)
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Rechtliche Angaben
Mirko Meng & Sara Müller GbR
Miet,- Verleihservice
Kirchentalstraße 20
66482 Zweibrücken OT Mittelbach
Gesellschafter: Mirko Meng & Sara Müller
Telefon: 0176/63648999
0160/94424324
E-Mail: sara.mueller1970@gmail.com
mengmirko@aol.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: entfällt da Kleinunternehmerregelung zählt
Mietzeit
Mindestmietzeit für einige Geräte und/oder Maschinen sind 4h. Ein Miettag beginnt frühestens 07:00Uhr und endet spätestens 22:00 Uhr Ein Mietwochenende beginnt Freitag ab 15:00 Uhr und endet Sonntag um 22:00 Uhr. Eine Mietwoche unterscheidet sich in eine
5-Tagewoche, beginnend Montag ab 07:00 Uhr bis Freitag 14:00 Uhr und einer 7-Tagewoche, beginnend Montag 07:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr. Der Mietmonat gilt für 30 Tage.
Bereitstellung, Abholtag/-zeit sowie Rückgabetag/-zeit wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben. Sollten Sie ein Leihgerät länger als geplant benötigen, ist die Verlängerung der abgesprochenen Mietdauer mit dem Vermieter abzusprechen und nur nach Genehmigung des Vermieters zulässig. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Eine Verkürzung und vorzeitige Abgabe eines Leihgerätes ist mit dem Vermieter zu vereinbaren.
Mietpreise und Kaution
Die angegebenen Mietpreise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen!
Die Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten in Bar. Die Höhe der Mietkaution wird durch das Leihgerät bestimmt. Mindestkautionshöhe sind 50€ (z.b. bei Kühlbox, Werkzeuge, Dekoartikel). Bei Baumaschinen bzw. Leihgeräten mit höheren Anschaffungspreis liegt die Kaution bei 100€-150€.
Bei Abgabe des Leihgerätes wird der tatsächliche Mietpreis mit der vorausbezahlten Kaution verrechnet.
Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet). Geräte mit Benzin,-Dieseltanks werden vollgetankt übergeben.
Reinigung / Rückgabe
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Geräte mit Benzin,-Dieseltanks werden vollgetankt vom Mieter wieder zurückgegeben. Bei Nichtbeachtung wird eine Tankpauschale in Höhe von 9€ fällig. Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 50% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig. Bei Speisewärmer gilt, dass diese gereinigt zurückgegeben werden müssen. Falls nicht, erheben wir eine Reinigungspauschale von 10€ pro Set (für schon entleerte Behälter). Für nicht entleerte Behälter erheben wir 20€ pro Set Reinigungspauschale. Beim Rohrreiniger ist die Reinigung gem. des separaten Reinigungshinweises zu beachten. Bei den XXL LOVE Buchstaben wird bei Bruch jeder einzelne LED Birne eine Kostenpauschale von 10€ berechnet. Bei Beschädigung der Buchstaben (auch einzeln) wird eine Gesamtwiederbeschaffungswert von 1000€ berechnet.
Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich techn. Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.). weiterhin verpflichtet sich der Mieter, das Leihgerät nicht an Dritte zu überlassen.
Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Neubeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Bei Mietgegenständen mit Schlössern und/oder Schlüsseln (z.B. Dachboxen, Träger, Sicherungskette) wird bei Verlust des Schlüssels eine Pauschale von 10€ (zur Wiederbeschaffung) fällig.
Versicherung
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Legitimation
Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Sonstige Dokumente oder Ausweise werden nicht anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.
Datenschutz
Persönliche Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und Personalausweisnr. die im Formular „Mietvertrag für Leihgeräte“ von Mirko Meng & Sara Müller GbR Miet,- Verleihservice RaVen RentalTools niedergeschrieben sind, werden von uns nur zur Kommunikation bzgl. der Abwicklung einer Vermietung eines Leihgerätes, zwischen Mieter und Vermieter genutzt, max. 3 Jahre sicher verwahrt und nicht an Dritte (mit Ausnahme Steuerberater zur Berechnung der Einnahmen Überschuss Rechnung) weitergegeben.
Alle Warenzeichen, Logos, Produkt- und Unternehmensbezeichnungen unterliegen den Rechten der jeweiligen Unternehmen und werden nur in der Anzeige als Bestandteil des Produktes verwendet!