Ideal für Investoren/Projektentwickler: Anlageobjekt mit 10 Wohneinheiten und 11 Garagen
999.000 €
- Wohnfläche 632 m²
- Zimmer 25
- Schlafzimmer 15
- Badezimmer 10
- Grundstücksfläche 1.169 m²
- Baujahr 1955
- Provision Mit Provision
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Dieses attraktive Renditepaket mit Steigerungspotenzial besteht aus einem freistehenden Zweifamilienhaus, einem Mehrfamilienhaus (8 Wohneinheitem) und insgesamt 11 Garagen auf mehreren Grundstücken von insgesamt ca. 1.169 m².
Zweifamilienhaus
Das Objekt wurde ca. 1965 erbaut und die Wohnfläche beträgt ca. 152 m². Die Aufteilung im Erdgeschoss erstreckt sich über 4 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Terrasse und im Obergeschoss 3 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon. Das Haus ist komplett unterkellert.
Mehrfamilienhaus (mit 8 Einheiten über 3 sep. Eingänge)
Das Haupthaus mit 3 Wohnungen (je 3 Zimmer, Küche, Diele, Bad) wurde ca. 1954/55 inkl. Keller errichtet.
Ca. 1972 wurden die Garagen mit 2 weiteren Wohnungen (je 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad) überbaut.
Zwischen Haupthaus und Nachbarhaus wurde ca. 1974 ein weiterer Anbau mit 3 Wohnungen (je 2 Wohnungen mit 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad und 1 Wohnung mit 1 Zimmer, Küche, Diele, Bad) gebaut.
Die Wohnfläche des Haupthauses ist ca. 230 m², die Überbauung der Garagen hat eine Wohnfläche von ca. 111 m² und die Wohnfläche des Anbaus ist ca. 139 m² (Wohnfläche insgesamt ca. 480 m²).
Die Mieterstruktur ist sehr angenehm und es herrscht ein gutes nachbarschaftliches Klima.
# Ausstattung
+ Kunststofffenster mit ISO-Glas
+ Gasetagenheizungen
+ Warmwasseraufbereitung über Gas-/Strom-Durchlauferhitzer
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 11
Objektzustand: gepflegt
Qualität der Ausstattung: Standard
Kaufpreis pro m²: 1.580,70 €
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
Gesamtfläche: ca. 632 m²
Grundstücksfläche: ca. 1169 m²
Vermietbare Fläche: ca. 632 m²
# Lagebeschreibung
Das Haus befindet sich in fußläufiger Nähe (ca. 5 Gehminuten) zum Ortskern von Willich-Anrath. Die nächste Bushaltestelle ist nur knapp 100m entfernt von wo aus Sie eine gute Anbindung zum Krefelder Hauptbahnhof und bis zum Bahnhof Uerdingen haben. Außerdem haben Sie über die Rheinbahn (RB 33 und RB35) vom Bahnhof Willich-Anrath auch eine direkte Anbindung bis nach Essen und Aachen.
Alle Geschäfte für die Deckung Ihres täglichen Bedarfs finden Sie in direkter Umgebung und die Autobahnauffahrt Willich-Münchheide zur A 44 ist auch nur ca. 4 km entfernt, von wo aus Sie Mönchengladbach, den linken Niederrhein und Düsseldorf sowie Umland sehr gut und schnell erreichen können.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Wesentliche Energieträger: Gas
Endenergiebedarf: 163,50 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: F
Ausstellungsdatum: 02.02.2023
Gültig bis: 2033-02-01
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1955
Heizungsart: Etagenheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 2230
Rechtliche Angaben
Firma: Piel Immobilien
Vertretungsberechtigter: Patrick Piel
Strasse: Friedrich-Bergius-Straße 7
PLZ/Ort: D-41516 Grevenbroich
Telefon: 0173 / 99 780 99
E-Mail: patrick.piel@piel-immobilien.de
Homepage: www.piel-immobilien.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 350803556
Online-Streitbeilegung: Verbraucherstreitbeilegung
Aneinem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nehme ich teil.
Für das Schlichtungsverfahren istzuständig:
http://www.ombudsmann-immobilien.net
Schlichtungsstelle: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung
Littenstraße 10
10179 Berlin
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle(z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.
Hinweise Datenschutz: www.piel-immobilien.de/datenschutzerklarung
Verbraucherinformationen
Erläuterungen zur Verbraucherwiderrufsbelehrung
(Formblatt M – 61 013)
Die Kontaktdaten des Maklers/der Hausverwaltung sind vollständig anzugeben (Name, Adresse, Telefonnr., Fax und E-Mail). Nur einen Weg zur Kontaktaufnahme anzugeben genügt nicht (BGH, Az. I ZR 169/17 vom 24.09.2020).
Unternehmen sind verpflichtet, Verbraucher über ihre Widerrufs- oder Rückgaberechte zu belehren. Die Belehrung muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hinweisen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind nach § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB insbesondere solche Verträge, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Verbrauchern und des Gewerbetreibenden an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Gewerbetreibenden ist. Das Gesetz sieht noch weitere Beispiele vor, die im Rahmen eines Vertragsabschlusses mit Maklern aber nicht relevant werden können.
Dem Gewerbetreibenden stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln.
Geschäftsräume im Sinne des § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB sind unbewegliche Gewerberäume, in denen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit dauerhaft ausüben, und bewegliche Gewerberäume, in denen das Unternehmen seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmens handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmen gleich.
Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (also z.B. Telefon, E-Mail, Brief oder Fax), es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt.
Nach der Rechtsprechnung des BGH (Urt. vom 26.11.2020 - I ZR 169/19) fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auch dann, wenn dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 EGBGB nicht "zur Verfügung gestellt wird" und zwar in Papierform oder bei vorheriger Zustimmung durch den Verbraucher, auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
Fernkommunikationsmittel im Sinne des BGB sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
Beachte:
Das Fernabsatzrecht stellt strenge Anforderungen an das Unternehmen. Der Verbraucher soll bereits vor Vertragsabschluss alle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die der Identitätsfeststellung des Gewerbetreibenden und der Beurteilung der Geschäftsgrundlagen dienen (insbesondere vollständige Namens-/Firmierungsangaben, Adressen, Registernummern, vertretungsberechtigte Personen, Preisangaben oder Berechnungsgrundlagen, zusätzlich zum Preis/zur Provision entstehende Kosten, Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsmöglichkeiten vgl. Art. 246a § 1 EGBGB sowie § 5 TMG).
Muster - Widerrufsformular
Das Unternehmen ist verpflichtet, das Feld "An................" zu Beginn des Muster - Widerrufsformulars vorausgefüllt auszuhändigen. Bitte setzen Sie dort also unbedingt Ihre Kontaktdaten ein!