Kaminofen Speicherofen Grundofen Kachelofen

5.850 € VB

Nur Abholung
Gartenstr.12,  02994 Sachsen - Bernsdorf
30.03.2024

Beschreibung

Der Preis bezieht sich auf die vor Ort betriebsbereit aufgebaute Basisvariante des Quadertherm GHM XS unverputzt. Zusätzliche Leistungen, wie Ofenputz oder Anbauteile finden Sie auf unserer Homepage bzw. fordern Sie ein Indivituelles Angebot an. Hinzu kommt die Transportkostenpauschale von 340€ und wenn keine Übernachtung gestellt wird 120€/ Nacht. Der Speichergrundofen Marke Quadertherm GHM XS beheizt Wohnräume von 20 bis 80 m² mit nur einen Abbrand von 6 kg Brennholz über 12 bis 15 Stunden (abhängig von Wärmebedarf des Aufstellraum). In der Lehm 3S Variante streckt sich das Speicherverhalten um weitere 30%. Mit seiner geringen Grundfläche von nur 65 x 63 cm, Wandbündig aufgebaut benötigt der GHM XS nicht mehr Stellfläche ein wie ein Kaminofen. Jedoch Betreff Bedienungskomfort, Raum-luft/klima und Wirtschaftlichkeit ist der Speichergrundofen immer die bessere Wahl. Der GHM XS ist im Standard 165cm hoch und wiegt ca. 650 kg. Die Oberfläche ist individuell gestaltbar. Zum Beispiel mit Putz, Keramik, Naturstein oder in Kombination. Der Ofen ist eine echte Handwerksarbeit und wird in weniger als 10 Stunden vor Ort aus keramischen Speichersteinen und Hafnerschamotte betriebsbereit aufgebaut. Lieferung und Aufbau sind im Preis inclusive. die Übernachtungspauschale entfällt wenn der Auftraggeber die Übernachtung organisiert. Weiteres Infomaterial bezüglich Aufbau, Funktion, Zubehör, Quadertherm Abbrandautomatik usw. können Sie auf quadertherm.de einsehen, bzw. erhalten Sie auf Anfrage.
Alle Quadertherm Speichergrundöfen erfüllen die strengen Anforderungen der BImSchV Stufe 2 und sind vom DBI Freiberg zertifiziert.
Thomas Köhler, seit über 40 Jahren Kachelofenluftheizungsbauer, Ofenbaumeister und Fliesenlegermeister, ist Ihr kompetenter Ansprechpartner. Kontaktieren Sie mich.
Viele Menschen sind verunsichert wegen der jetzigen und geplanten Gesetzeslage ins besondere dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Dies bezieht sich als erstes auf die Zentralheizung der Gebäude und besagt das künftig mindestens 65% des Wärmebedarfs in Gebäuden mit regenerativer Energie bereitgestellt werden muss. Laut EU ist Brennholz als Biomasse und als regenerativer Energieträger eingestuft. Somit wird unter bestimmten Vorrausetzungen die Verwendung holzbefeuerter Einzelraumfeuerstätten den 65% bis zu 10% angerechnet. Eine Vorrausetzung ist die Einhaltung der 1. BImSchV 2.St.. Bezgl. des Umweltschutzes werden hohe Holzverbrauchsmengen u. Immissionswerte bei der Holzverbrennung bemängelt. Diese entstehen beim häufigen Anfeuern und Nachlegen und den damit verbundenen niedrigen Abbrandtemperaturen. Der Speichergrundofen wird nur ein bis zweimal tägl. angeheizt. Der Abbrand erfolgt dann in einem kurzen Zeitraum bei Temperaturen zwischen 600 u. 1000°C wo die Immissionswerte sehr niedrig sind. Außerdem ist er mit seiner Speicherfähigkeit und Heizleistung dem Aufstellraum dessen Wärmebedarf oft unter 2..3 kW liegt, wesentlich besser angepasst und dadurch sparsamer wie Kaminöfen oder dergleichen.
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