Lagerverkauf Fliesen/Terrassenplatten/Metrofliesen uvm.
VB
Nur Abholung- Zustand Neu
Beschreibung
Sehr geehrte Kunden,
wir erweitern unseren Showroom, was dazu führt einen unserer Lager abzuverkaufen, da es voll mit etlichen Arten von Wand und Boden Belägen ist.
gerne können Sie einfach vorbeischauen und auch ggf. die ausgesuchte Ware direkt mitnehmen.
Die Preise sind unterschiedlich ab 1€ der qm .
(Nur Solange der Vorrat reicht, es ist ein abverkauf die Ware wird auch nicht mehr nachbestellt)
Beste Grüße
Fliesen Rohesch
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fliesen Rohesch
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Sämtliche Lieferungen erfolgen nur aufgrund nachfolgender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die von jedem Abnehmer durch die Eingehung der Geschäftsverbindung mit uns auch ohne ausdrückliche Erklärung für die ganze Dauer der Geschäftsverbindung als maßgebend und bindend anerkannt gelten. Abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Angebote
Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Zwischenverkauf bleibt in allen Fällen vorbehalten. Preise verstehen sich in € ohne Mehrwertsteuer ab Sankt Augustin. Bei sämtlichen Lieferungen werden die am Versandtag gültigen Preise berechnet.
Lieferzeit
Angabe der Lieferzeit ist annähernd und unverbindlich. Bei Verzug, der durch Lieferungsmöglichkeit unserer Lieferwerke, durch Transportschwierigkeiten oder sonstige Umstände entstanden ist, die außerhalb unseres Unternehmens begründet sind, kann ein Schadenersatz nicht geltend gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist sofort nach Lieferung ohne Abzug fällig, die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf gesonderter schriftlicher Bestätigung. Auch bei anderslautender Festlegung des Käufers sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf unsere jeweils älteste Forderung anzurechnen. Wir sind auch berechtigt, sofern Kosten und Zinsen entstanden sind, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung anzurechnen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum, unabhängig davon, aus welcher Lieferung die Ware stammt. Die Ware darf weder verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Dritte weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Er tritt uns jedoch zur Sicherung unserer Forderung im Voraus diejenigen Ansprüche ab, die ihm aus der Veräußerung der von uns gelieferten Ware gegen seine Abnehmer entstehen. Im Falle der Verarbeitung der Ware tritt uns der Verkäufer seine Werklohn- und sonstigen Ansprüche gegen seine Abnehmer in vollem Umfang hiermit ab. Die Abrechnung erfolgt dann jeweils im Innenverhältnis zwischen dem Käufer und uns. Der Eigentumsvorbehalt geht auch dann nicht unter, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden oder der Saldo gezogen ist. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen aus Lieferungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückgewähr verpflichtet.
Abgegebene Mengen
Abgegebene Mengen verstehen sich inklusive der normalen Fuge.
Beanstandungen der Ware
Beanstandungen der Ware können nur schriftlich unverzüglich nach Eingang der Ware berücksichtigt werden und können sich nur auf Wertminderung und auf Ersatz der mangelhaften Ware erstrecken, nicht aber auf Verlege- und sonstige Kosten sowie Schadenersatz. Bemängelte Ware ist vom Abnehmer bis zur endgültigen Klärung zur Vermeidung von Beschädigungen sachgemäß einzulagern. Alle Baustoffe, bei denen es auf Sortierung, Größe, Farbe und Glasur ankommt, sind vor der Verarbeitung zu prüfen und gegebenenfalls sofort zu reklamieren. Beanstandungen nach Verarbeitung können nicht anerkannt werden.
Aufrechnung
Aufrechnung und Zurückhaltung der Zahlung, auch bei Mängelrügen, sind vertraglich ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist Siegburg vereinbart, auch bei Ansprüchen aus Wechseln und Schecks.
Im Übrigen gelten die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der entsprechenden Lieferwerke bzw. die Bestimmungen der DIN EN 159, DIN EN 176.