Motorradanhänger mieten Gebremst 100er offen
20 €
- Art Anhänger
Beschreibung
Vorab für alle mit Führerschein Klasse ""B""
Wenn ihr Auto als zulässiges Gesamtgewicht unter 2.500kg hat, können Sie diesen Anhänger fahren!
Hallo Vermieten unseren Anhänger.
Es handelt sich um einen offenen Motorrad Anhänger für eine bis zwei Maschinen. Der Anhänger hat eine 100kmh-Zulassung!
Gebremst
1.000kg zulässiges Gesamtgewicht
Mit Rampe
Mit Gurten (Motorradpaket)
Gerne auch mit vernünftiger Einweisung
Unsere Mietpreise:
20EUR/Tag (Max. 24std)
50EUR/ 3 Tage
88EUR/Woche
160EUR/2 Wochen
+ Kaution 150EUR
+ einmalige Pauschale von 10EUR für die Rampe, Wippe und Zurrgurte. (wird einmalig berechnet, egal ob ein Tag oder 4 Wochen und entfällt bei weiterer Anmietung)
Alle Preise und weitere Informationen auf unserer Homepage!
Gegen eine kleine Gebühr können auch Spanngurte, Auffahrrampen (für Roller, Quad) und ein Adapter von 13 auf 7-Polig ausgeliehen werden.
(Der Anhänger hat einen 13-Poligen Anschluss)
Bitte vorher mit Anfragen!
Der Mietpreis ist samt Kaution im Voraus zu zahlen.
Wenn Fahrzeug im gleichen Zustand zurück gegeben wird wie abgeholt wurde, gibt es die Kaution selbstverständlich zurück.
Unverbindliche Information zu Führerschein Klasse B:
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
Unsere Fahrzeuge sind selbstverständlich als Selbstfahrer Mietfahrzeuge versichert und zugelassen! Jährlicher TÜV und regelmäßige Wartungen sind obligatorisch.
Preise sind Festpreise und nicht verhandelbar.
Rechtliche Angaben
www.haeng-mich-dran.de
by Daniel Steffen
Inhaber:
Daniel Steffen
In der Beek 65
D-42113 Wuppertal
Tel 01775575171
Email: info@haeng-mich-dran.de
Steuernummer 132/2611/1889
Gerichtsstand ist Wuppertal
Unsere AGB erhalten Sie vor Anmietung vor Ort in ausgedruckter Form und werden mit dem Mietvertrag ausgehändigt!
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.