Neubau: Freistehendes Energieeffizienzhaus mit moderner Luft_Wasser-Wärmepumpe

545.000 €

  • Wohnfläche 145 m²
  • Zimmer 5
  • Schlafzimmer 3
  • Badezimmer 1
  • Grundstücksfläche 250 m²
  • Haustyp Einfamilienhaus freistehend
  • Etagen 3
  • Baujahr 2024
  • Provision Mit Provision
  • Balkon
  • Terrasse
  • Fußbodenheizung
  • Keller
  • Garage/Stellplatz

Standort

67691 Rheinland-Pfalz - Hochspeyer

Beschreibung

# Objektbeschreibung
Dieses EFH befindet sich in der Bauphase und die Fertigstellung 2024

# Ausstattung
Gehobene Ausstattung. Markenprodukte. Hohe Anzahl an Steckdosen & Schaltern.
Heizsystem: Luft-Wasser-Wärmepumpen von BOSCH, garantiert Unabhängigkeit von Gas o. Ä.
Folgendes KNX System kann gegen Aufpreis dazu gebucht werden:
KNX System, ein intelligentes Bussystem der Elektroinstallationen zur Vernetzung und Steuerung von Komponenten der
Haus- und Gebäudetechnik, z. B. der elektrischen Rollläden, Fußbodenheizung, Lichtschalter und Thermostate.

# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Garagen/Stellplätze: 2
Verfügbar ab: 2024
Objektzustand: Erstbezug

Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.

Grundstücksfläche: ca. 250 m²
Nutzfläche: ca. 20 m²

# Lagebeschreibung
Auf ca. 3.700 m² großem Anwesen, umgeben von Sandsteinmauer, aufgelockerte Neubauanordnung in erhöhter, exponierter
Lage im Ortskern Hochspeyers mit bestem Blick in den Pfälzer Wald. Ruhige Wohnlage mit sehr guter, fußläufiger Nahversorgung in Hochspeyer (z. B. Arztpraxen, Supermarkt, Apotheken, Bäcker, Schwimmbad, etc.) sowie optimaler Anbindung zum
ÖPNV (Bahnhof nur ca. 1 km entfernt). Zudem verkehrstechnisch sehr gute Anbindung an den Wirtschaftsraum Rhein-Neckar
(nur ca. 6 km entfernt von Autobahnabfahrt A6) und an das Stadtzentrum Kaiserslautern (nur ca. 9 km entfernt)Entfernungen:
Autobahn 3 km
Zentrum 0,5 km

# Sonstiges
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.

Anbieter-Objekt-ID: MG-292

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