Regalprüfung, Prüfung Leiter und Tritte,

10 €

66299 Saarland - Friedrichsthal
26.05.2024

Beschreibung

**(Preis versteht sich als ab Preise je nach Dienstleistung)**

Wir prüfen Regale und Tritte mit digitalem Nachweis (ausdruckbar )
Gerne werde ich sie über den Prüfablauf im Vorfeld genauestens informieren und ein Angebot erstellen.


Fachbodenregale
Palettenregale
Kragarmregale
Durchfahrregale und Durchlaufregale
Mehrgeschossregale
Regalanlagen
Hochregale

Die jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen.

Der §10 der BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber zur regelmäßigen und systematischen Regalinspektion der Lagereinrichtungen und das mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person.
Die jährliche Inspektion von Lagereinrichtungen und Regalen muss von einer fachkundigen Person - einem Regalinspekteur - durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Regalinspekteur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten, kennt. Darüber sind Kenntnisse und Erfahrung über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das Regal erforderlich.


Verantwortung für den Arbeitsschutz

Die Regal-Inspektion nach DIN EN 15635 muss mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Laut BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u. a. statische Regale - systematisch und regelmäßig zu inspizieren.

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