RESERVIERT - Vollvermietetes Wohn- und Geschäftshaus + Anbau mit 14 Apartments
VB
- Art Kaufen
- Fläche 780,33 m²
- Etagen 2
- Baujahr 1975
- Provision Mit Provision
- Fußbodenheizung
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
- 3 Gewerbeeinheiten
- 2 Wohneinheiten
- vollvermietet
- laufend modernisiert, saniert, renoviert
- 2011 wurden zum teil die Fenster erneuert
- 2012 zum teil das Dach
- ende 2019 wurden die Fenster im Erdgeschoss erneuert
Geplant sind 14 Apartments - 1 Zimmer mit separater Dusche und WC
# Weitere Angaben
Zimmer: 15
Badezimmer: 3
Objektzustand: vollständig renoviert
Käuferprovision: 5,95 % inkl. gesetzl. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 3468 m²
Wohnfläche: ca. 732,19 m²
Vermietbare Fläche: ca. 780,33 m²
# Lagebeschreibung
Großefehn ist aufgrund seiner guten Infrastruktur ein beliebter Wohnort. Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen, Ärzte und Apotheken sind vor Ort und in wenigen Autominuten zu erreichen.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Wesentliche Energieträger: Gas
Endenergiebedarf: 176,80 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: F
Gültig bis: 2028-06-26
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1975
Letzte Modernisierung: 2019
Heizungsart: Fußbodenheizung, Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 0114
Rechtliche Angaben
Firma: VIP Immobilien
Vertretungsberechtigter: Volker Iben
Strasse: Marktpassage 4
PLZ/Ort: D-26603 Aurich
Telefon: 0 49 41 18 08 18
E-Mail: info@vip-ostfriesland.de
Homepage: www.vip-ostfriesland.de
Handelsregisternummer: D-8A11-GUL6F-09 Versicherungsmakler
Berufsaufsichtsbehörde: IHK für Ostfriesland und Papenburg, 26697 Emden
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE275821950
Online-Streitbeilegung:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Hinweise Datenschutz: https://www.vip-ostfriesland.de/datenschutz
Link zu Impressum: https://www.vip-ostfriesland.de/impressum
Verbraucherinformationen
Verbraucherinformation - Immobilienvermittlung
(gem. § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 EGBGB)
1. Wesentliche Eigenschaften der Vermittlungsleistung
Der mit VIP Immobilien geschlossene Maklervertrag beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages (bspw. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag etc.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird VIP Immobilien für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ebenso, die individuelle Suche nach einem geeigneten Vertragspartner.
2. Identität des Unternehmens und Adressat
VIP Immobilien
Inh. Volker Iben
Marktpassage 4
26603 Aurich
Tel.: 04941 180818
E-Mail: iben@vip-ostfriesland.de
3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Vermittlungsleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrags
Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat eine Festlaufzeit von 6 Monaten (falls nicht anders vereinbart) und ist danach mit einmonatiger Frist kündbar.
Der Maklervertrag mit dem Käufer ist unbefristet. Der Käufer wird sich in Ruhe mit der nachgewiesenen Immobilie auseinandersetzen. Den Vertrag kann der Käufer jederzeit kündigen, wenn er seine Kaufabsicht aufgegeben hat. Der Käufer verpflichtet sich, dem Immobilienmakler diese Aufgabe der Kaufabsicht anzuzeigen. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.