Ruinenmauer-Bausatz "Mönch & Nonne"
599 €
Nur Abholung- Zustand Neu
Beschreibung
Ruinenmauer-Bausatz „Mönch & Nonne“
Backsteine aus Rückbau.
Bausatz bestehend aus:
360 Verblendern,
2 Fenstern, 30 Pfannen.
Art.-Nr. 1624991
Rechtliche Angaben
team baucenter raisa GmbH & Co. KG
Am Baumarkt 2
21745 Hemmoor
Sitz: Stade, Amtsgericht Tostedt - HRA 200482
PhG: Saatzucht - team baucenter Verwaltungs GmbH; Sitz: Stade, Amtsgericht Tostedt - HRB 200494
Geschäftsführer: Detlef Jahnke, Jens Klindworth
Unsere AGB
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten
auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines
erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Muster,
Proben und Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die
durchschnittliche Beschaffenheit der Ware an.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen.
3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen
nach Absendung durch den Kunden anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer.
6. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
7. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des verlängerten und
erweiterten Eigentumsvorbehalts. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
unser Eigentum. Bei Geschäften gegen laufende Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt auch
als Sicherung der Saldoforderung und bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
der laufenden Geschäftsbeziehung. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Der Kunde trägt die
hierfür anfallenden Kosten.
2. Wird die Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen vermischt, verbunden oder vermengt,
so tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem entstandenen Gegenstand
unentgeltlich an uns ab.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Dritte
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines
Dritten oder des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder
gegen den, den es angeht bzw. die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks
oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
§ 4 Preise/ Zahlung
1. Die Preise sind freibleibend, berechnet werden die jeweils am Tage der Lieferung gültigen
Preise, wenn nicht bei Vertragsschluss etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3. Wir sind berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss
mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten eine Erhöhung unserer
Einkaufspreise, Herstellungs-, Personal- oder Transportkosten erfolgt. Bei einer Preissteigerung
von mehr als 5% kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der
Preiserhöhung, spätestens vor dem mitgeteilten Auslieferungstermin, vom Vertrag zurücktreten.
4. Ein angemessener Mehrpreis kann von uns auch bei Teillieferungen verlangt werden, wenn
uns bei der Auftragserteilung nicht bekannt war, dass in bestimmten Teilpartien geliefert werden
soll.
5. Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig.
6. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, soweit keine
individuelle Regelung getroffen wird. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder einer Mahnung
tritt Verzug ein.
7. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden - insbesondere auch bei Zahlungsverzug - ist der
Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden
sowie gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu
verlangen.
8. Wir sind für den Fall, dass ein SEPA-Mandat vom Kunden erteilt wurde und die Lastschrift
zurückgegangen ist, berechtigt Mahngebühren in Höhe von 15,00 € und Verzugszinsen zu
berechnen. Dem Kunden steht es hierbei frei, nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden an der
Rücklastschrift trifft und/oder der durch die Rücklastschrift geltend gemachte Schaden nicht
besteht.
9. Ein Recht zur Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes hat der
Kunde nur, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Geschäft der laufenden
Geschäftsverbindung rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
10. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem
Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
11. Während des Verzugs ist die Geldschuld gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. Die
Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
12. Bei innergemeinschaftlichen Abhollieferungen von Waren durch einen Unternehmer
(persönlich oder durch einen vom Kunden beauftragten Frachtführer), erfolgt die
Rechnungstellung steuerfrei gem. § 6a UStG i.V.m. § 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG, sofern die
Ware in das EU-Gemeinschaftsgebiet geliefert wird. Der Kunde ist gem. § 241 Abs. 2 BGB
verpflichtet, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Abholung der Ware eine
Gelangensbestätigung an den Verkäufer auszuhändigen, aus der sich ergibt, dass eine
steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in das EU-Gemeinschaftsgebiet erfolgt ist. Die
Gelangensbestätigung hat den gesetzlichen Anforderungen gemäß Schreiben des
Bundesfinanzministeriums vom 16.09.2013 zu entsprechen. Sollte die Gelangensbestätigung
nicht fristgerecht eingereicht werden, ist der Verkäufer verpflichtet, die Lieferung steuerpflichtig
zu behandeln und dem Kunden eine neue Rechnung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten
Umsatzsteuer auszustellen. Der Kunde hat die Umsatzsteuer unverzüglich an den Verkäufer zu
erstatten. Der Verwaltungsmehraufwand vom Verkäufer, durch die nachträgliche Behandlung
als steuerpflichtige Lieferung, ist vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat die
Verwaltungsmehrkosten unverzüglich an den Verkäufer zu erstatten.
§ 5 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Verladung der Ware geht
das Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware lagern wir auf Rechnung
und Gefahr des Kunden ein. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns
vorbehalten.
2. Die freie oder unfreie Lieferung an eine Baustelle, Lager oder einen anderen vom Kunden
benannten Ort erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle
mindestens mit einem 40-t-LKW befahrbar sind. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde
hierfür die anfallenden Kosten.
3. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen und geht auf
seine Gefahr. Der Kunde hat den Fahrer deutlich darauf hinzuweisen, welche Flächen nicht
befahren oder belastet werden dürfen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die
befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Mehrkosten aus fehlender
Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle und Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und an den Kunden geliefert. Paletten
werden handelsüblich berechnet und bei Rückgabe an uns abzüglich Abwicklungs- und
Verschleißkosten gemäß den gültigen Palettentauschgebühren gutgeschrieben.
5. Lieferzeiten sind freibleibend, angegebene Liefertermine sind keine Fixtermine. Die
genannten Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, dass wir zuvor ordnungsgemäß und
fristgerecht beliefert werden. Unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände (höhere Gewalt,
Arbeitskämpfe) entbinden uns für die Dauer der Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Der
Kunde hat in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche.
§ 6 Gewährleistung
1. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die
Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
2. Ein Mangel ist unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich an der Ware ein Mangel, so darf diese
nicht eingebaut werden. In jedem Fall hat der Kunde zu überprüfen, ob Bestellung und
Lieferschein im Hinblick auf die Qualität übereinstimmen.
3. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den Vorschriften des BGB. Für Unternehmer beträgt
die Gewährleistungsfrist bei neuen Gegenständen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei
gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen
4. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Unternehmers ist dessen
ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich
schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
5. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
6. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7. Schadenersatzansprüche des Kunden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind sowie
Schadensersatz statt der Leistung im Falle der nicht rechtzeitigen Nacherfüllung, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig
zu vertreten haben.
8. Gegenüber Unternehmern sind bei vom Verkäufer übergebenen Proben oder Mustern deren
Eigenschaften nur dann als Vertragsgegenstand anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart
wurden. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchstund Mindestangaben.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
3. Wir haften nicht für Hersteller- und Produktangaben in von uns überreichten
Produktdatenblättern, Hersteller- und Lieferverzeichnissen, Katalogen oder sonstigen Schriften
unserer Lieferanten und übernehmen auch keine diesbezüglichen Beratungspflichten.
4. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht, ebenso gilt dies auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
5. Beratungen durch Mitarbeiter führen nicht zu eigenständigen Beratungsverträgen, sondern
erfolgen ausschließlich in Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht.
§ 8. Einwilligung zur Bonitätsprüfung und Datenschutz
1. Der Kunde stimmt einer Übermittlung erhobener personenbezogener Daten über die
Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung, über nicht
vertragsgemäßes Verhalten sowie zur Bonitätsprüfung an ein Kreditinformationsunternehmen
oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, zu.
2. Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden nach den Regeln der europäischen und der
deutschen Datenschutzgesetze, d.h. nur, soweit und solange wir diese für die Erfüllung eines
Vertrages mit dem Kunden oder zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen, die auf
Kundenanfrage erfolgen, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO). Ferner wenn der Kunde eine
entsprechende Einwilligung in die Verarbeitung erteilt hat (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) oder die
Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erforderlich ist, z.B. in
folgenden Fällen: Geltendmachung von Ansprüchen, Verteidigung bei Rechtstreitigkeiten;
Erkennung und Beseitigung von Missbrauch; Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
Gewährleistung des sicheren IT-Betriebs (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Sowie Aufgrund gesetzlicher
Vorgaben, z.B. Aufbewahrung von Unterlagen für handels- und steuerrechtliche Zwecke (Art. 6
Abs. 1 c DSGVO), oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO). Detaillierte
Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere auch zu den Rechten als Betroffener
werden unter www.team.de/datenschutz bereitgehalten.
§ 9 Verbraucherschlichtungsverfahren
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein; Website
www.verbraucher-schlichter.de. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sind Bau-Werkleistungen von uns auszuführen, so gelten hierfür die Bestimmungen des BGB.
Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Stand Januar 2020