Sachbearbeitung (m/w/d)/Flensburg

24937 Schleswig-Holstein - Flensburg
25.04.2024
  • Art Sachbearbeiter/-in

Beschreibung

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Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Wollen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Flensburg innovativ gestalten? Dann können Sie sich auf die Ostsee, unseren idyllischen Hafen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und spannende Herausforderungen freuen!

Bei der Stadt Flensburg ist im Fachbereich Finanzen in der Abteilung Steuern zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeitung (m/w/d)

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden gemäß Entgeltgruppe 9c TVöD zunächst befristet bis zum 30.06.2026 zu besetzen.

Für die vielen Aufgaben, die eine Stadt zu erfüllen hat, benötigt sie finanzielle Mittel, die ganz oder teilweise von der Allgemeinheit aufgebracht werden müssen. Dies geschieht zum Beispiel durch Steuereinnahmen. In der Abteilung Steuern werden unter anderem die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungssteuern für die Stadt Flensburg und die Stadt Glücksburg erhoben.

Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches und sehr interessantes Aufgabengebiet sowie ein motiviertes, aufgeschlossenes und hilfsbereites achtköpfiges Team, das sich auf Sie freut.

Arbeiten im Home-Office ist nach Absprache möglich.

Ihre Aufgaben:
● Sachbearbeitung der anfallenden Steuern und weiteren Abgaben der Stadt Glücksburg zusammen mit einer weiteren Kollegin
● mündliche und schriftliche Sachaufklärung mit Steuerpflichtigen und dem Finanzamt
● Vorbereitung von Widerspruchsentscheidungen einschließlich Stellungnahmen in Klageverfahren
● Bearbeitung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen
● Bearbeitung von Haftungsangelegenheiten der Abteilung (mit Ausnahme der Haftungen für die Grundsteuer Flensburg)
● Vorbereitung von grundsätzlichen Angelegenheiten der Abgaben der Stadt Glücksburg, insbesondere die Ausgestaltung des Glücksburger Satzungsrechtes

Wir erwarten von Ihnen:
● abgeschlossene 2. Angestelltenprüfung oder
● abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt auf öffentliche Finanzwirtschaft, Steuern oder
● abgeschlossenes vergleichbares Studium oder
● abgeschlossene 1. Angestelltenprüfung oder
● abgeschlossene Berufsausbildung im öffentlichen Dienst als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder
● abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Finanzwirt/in (m/w/d), Steuerfachwirt/in (m/w/d), Buchhalter/in (m/w/d), Steuerassistent/in (m/w/d), Prüfungsassistent/in (m/w/d), Bilanzbuchhalter/in (m/w/d), Kaufmann/-frau (m/w/d) für Büromanagement oder
● abgeschlossene vergleichbare Berufsausbildung
Bei Bewerbenden, die nicht über eine abgeschlossene 2. Angestelltenprüfung oder ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt auf öffentliche Finanzwirtschaft, Steuern oder ein abgeschlossenes vergleichbares Studium verfügen, richtet sich die Eingruppierung nach EG 9b TVöD.

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbe__________________________________________________

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