SCHULUNG LASH STYLISTIN 1:1 & Volumen - Ratenzahlung möglich!
450 €
Beschreibung
Wir bieten in unserem Studio diverse Schulungen an. Unser Studio wird hauptsächlich als Tattoostudio geführt aber aufgrund von langjähriger vorheriger Tätigkeit als Kosmetiker können wir auch in vielen kosmetischen Bereichen Schulen.
Unsere Schulungen sind an Selbständige, die ihre Dienstleistungen in ihrem Studio erweitern möchten aber auch an Privatpersonen gerichtet, die daran interessiert sind, die Behandlungen an sich selbst von zu Hause aus anzuwenden.
Die Schulung findet an einem Tag statt.
Mögliche Schulungstage: Montag - Sonntag
Schulungszeiten: 9-16 Uhr
Schulungsort: Heiligenhaus
Max Schulungsteilnehmer: 2
Schulungspreis: 450€ (Brutto mit ausgewiesener Umsatzsteuer) ohne Maschine
Inkl. Schulungsunterlagen und Zertifikat
Schulungsinhalt:
Theorie:
- Anatomie
- Hygiene
- Kundenberatung
- Gegenanzeigen für eine Verlängerung
- Klebetechniken & Kleberunterschiede
- Wimpernarten
- Arbeitsmaterial
- Wimpernlooks
Und Alles was ihr sonst als Lash Stylistin wissen müsst.
Praxis:
- Erlernen des Fächerns am Übungskopf
- Vollständig selbständiges durchführen einer 1:1 und Volumen Wimpernverlängerung an zwei Modellen.
Die Volumenmethode wird bei uns NICHT mit fertigen Fächerwimpern gemacht. Wir bringen euch das Fächern der Wimpern bei,
sodass ihr die Volumen der Fächer von 3D-10D selbst fertigen könnt und somit flexibel seid in der Gestaltung.
Wenn Interesse an der Schulung besteht, könnt ihr euch gerne bei uns melden dann besprechen wir alle Details persönlich und legen einen individuellen Schulungstag fest. Die Anmeldung erfolgt dann online per Anmeldungsformular. Die Schulung muss mit 50% angezahlt werden, die Restsumme ist am 1.Schulungstag fällig. Ihr bekommt über jede Zahlung eine Rechnung.
Wir freuen uns auf euch.
Ewe und Tobi
Rechtliche Angaben
Suicide Ink
Ewelina Tomczak & Tobias Sulz
Hauptstr. 161-167
42579 Heiligenhaus
Telefon 0176-63845624
E-Mail suicide.ink@gmx.de
www.suicideink.de
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr .