Sozialpädagogischer Assistent in VZ / oder TZ gesucht (m/w/d)
- Stundenlohn 0 €
- Art Erzieher/-in
Beschreibung
Herzlich willkommen bei pluss Bildung & Soziales, dem Spezialisten im Personalmanagement für die Sozialwirtschaft. Wir bieten Ihnen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung sowie bei Trägern der Sozialen Arbeit den passend zugeschnittenen Arbeitsplatz. Werden Sie ein Teil von uns!
Worauf du dich bei uns verlassen kannst!
• Möglichkeit, in verschiedene Einrichtungen reinzuschnuppern mit Option auf Übernahme
• unbefristeter Arbeitsplatz mit einer attraktiven Vergütung. Zuschlägen und Prämien (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
• Kompetente Beratung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort
• individuell und flexibel gestaltete Arbeitszeiten (Voll-sowie Teilzeit)
• Fahrtkostenerstattung
• Wertschätzung für Dich und deine Arbeit
• Ein offenes Ohr für Themen die dich bewegen
• Teamevents, wie Sommerfest oder Weihnachtsveranstaltung
Das wünschen wir uns von Dir:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung zum staatlichen anerkannten Sozialpädagogischer Assistent (m/w/d)
Du bist interessiert, möchtest Dich bewerben oder hast noch offene Fragen?
Dann schreib uns einfach eine WhatsApp Nachricht unter 01525 2190737 oder
ruf uns an 0441 38441015.
Deine Ansprechpartnerin Sabrina Scheper steht Dir zur Seite und freut sich schon darauf Dich kennenzulernen. Alternativ kannst du ihr auch eine E-Mail schicken s.scheper{at}pluss.de
Rechtliche Angaben
Holding:
pluss Personalmanagement GmbH
Frankenstraße 7, 20097 Hamburg
Tel.: 040 / 23 63 0 111, Fax: 040 / 23 63 0 232, E-Mail: Holding@pluss.de
Geschäftsführer: Wolfgang Ungerathen, Philip Both
Sitz: Hamburg, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 32257
USt.-Id.-Nr.: DE 118704935
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Agentur für Arbeit Kiel
Besucheranschrift:
Agentur für Arbeit Kiel
Projensdorfer Straße 82
24106 Kiel
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Kiel
Postfach 3007
24029 Kiel
Alle pluss Niederlassungen sind im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, erteilt vom jeweils zuständigen Landesarbeitsamt. Grundlage der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in seiner jeweils gültigen Fassung.