Start 01.07.2024 - Qualifizierung Betreuungskraft n. §53b SGB XI

45127 Essen - Essen-Stadtmitte
08.05.2024
  • Stundenlohn 0 €
  • Art Weitere Berufe
  • Berufserfahrung Ohne Berufserfahrung
  • Arbeitszeit Teilzeit

Beschreibung

In unserer *Qualifizierung zur Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleitung nach § 53b SGB XI** vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, um die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen (z. B. in der Demenzbetreuung) übernehmen zu können.

Das Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen:
Hilfestellung bei der Verrichtung des täglichen Lebens,
Assistieren im Alltag,
Sicherung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben,
Unterstützung und Aktivierung (z. B. durch kreativitäts- und bewegungsfördernde Angebote als Einzel- oder Gruppenaktivität), hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Speisen zubereiten und ggf. anreichen),
Dokumentation,
Bedeutung der Funktion als Ansprechpartner/-in (auch für Angehörige),
Umgang mit Krisensituationen.

Grundsätzlich kann jeder, der sich für den Beruf interessiert, als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter/-in tätig werden. Auch Quereinsteiger aus anderen Berufsgruppen sind möglich.

Als *Zulassungsvoraussetzung* werden ein Nachweis über ein Orientierungspraktikum (betriebliche Erprobung) von mindestens 40 Stunden in einer geeigneten Einrichtung und ein einwandfreies Führungszeugnis benötigt.

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich, beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie ggf. bei der Einrichtungs-suche für eine betriebliche Erprobung.

Telefon 0201 82 16 49 0
Internet www.weststadt-akademie.de

* Die Maßnahme ist nach AZAV durch die CERTQUA GmbH als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

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