Steuerfachangestellter (m/w/div) (Direktvermittlung)
- Art Buchhalter/-in
- Berufserfahrung Mit Berufserfahrung
- Arbeitszeit Vollzeit
Beschreibung
Wir suchen im Auftrag einer renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Standort Köln im Rahmen der direkten Personalvermittlung/Festanstellung (KEINE ZEITARBEIT) einen Steuerfachangestellten (m/w/div).
Unser Kunde bietet Ihnen:
- Attraktives Gehaltspaket und flexible Arbeitszeitmodelle
- Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- Ein nettes Team und ein sehr gutes Arbeitsklima
- 13. Jahresgehalt
- Garagenplatz
- Home-Office
- Eine sehr gute Verkehrsanbindung
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Beratung und Betreuung der Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und Finanzbuchhaltungen
- Beratung der Mandanten zu steuerlichen Fragestellungen in enger Zusammenarbeit mit Kollegen
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Studium oder Ausbildung mit Schwerpunkt Steuerrecht oder vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung im o. g. Bereich wünschenswert
- Sie haben gute MS-Office- und DATEV-Kenntnisse
- Sie verfügen über umfassende Kenntnisse im deutschen Steuerrecht
- Sie arbeiten engagiert und gewissenhaft
Die Tätigkeit kann in Vollzeit als auch Teilzeit ausgeübt werden (20-40 Stunden wöchentlich möglich). Gerne berücksichtigt unser Kunde auch die Wünsche der Bewerber (m/w/div) bzgl. der Arbeitszeiten.
Für weitere Infos stehen wir Ihnen auch gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800-6991000 zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Rechtliche Angaben
RIW Personalservice GmbH
Albin-Köbis-Str. 16
51147 Köln
Tel. (022 03) 69 91-0
Fax: (022 03) 69 91-16
E-Mail: koeln@riw.de
Internet: www.riw-personalservice.de
Geschäftsführer: André Krüger
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 51913
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 231778749
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Jörg Stümer (Anschrift wie oben)
Zuständige Erlaubnisbehörde: Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen in Düsseldorf.
Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG ab dem 04.12.2003 unbefristet.