Thule Epos 3 Fahrradträger mieten
10 €
Nur Abholung- Art Weitere Autoteile
Beschreibung
Sie suchen einen guten Fahrradträger für Urlaub, Ausflug etc.
Dann haben wir genau das richtige für Sie.
Für uns der wahrscheinlich beste Fahrradträger auf dem Markt, können Sie bei uns mieten.
Thule Epos 3 für Max. 3 Fahrräder. Selbst E-Bikes sind kein Problem.
Schreiben Sie uns ihren Wunschtermin.
Tagesmietpreis 10€
Kaution 200€
Beachten Sie bitte dass Sie für die Verwendung des Trägers ein weiteres Kfz Kennzeichen Ihres PKW benötigen. Kann man beim Schildermacher in Ihrer Nähe oder im Internet bekommen.
Rechtliche Angaben
Impressum
Gesetzliche Anbieterkennung:
HK Performance
vertreten durch die Gesellschafter: Thomas Kiefer , Michael Hoen
Zur Farrwies 30
66780 Rehlingen
Deutschland
Telefon: 017632262955
E-Mail: verleih@hkperformance.de
USt-IdNr.: DE271841295
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr
Wir sind seit 12.09.2017 Mitglied der Initiative "FairCommerce".
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.fair-commerce.de
Mietbedingungen:
Mietbedingungen
1. Mietpreise und Zahlungsbedingungen:
Der Mietpreis und die Zusatzkosten richten sich nach der am Tag der Buchung gültigen Mitpreisliste. Bei Vertragsschluss ist der Betrag des Gesamtpreises zzgl. Kaution von 200€ zu entrichten.
2. Abschluss des Mietvertrages:
Der Vertrag kommt mit Abschluss des Mietvertrages und der Leistung der Zahlung durch den Mieter zustande. Sollte das Mietfahrzeug kurzfristig, z.B. durch einen Unfall, einen Totalausfall erleiden, ist der Vermieter von der Leistung befreit. In diesem Falle erhält der Mieter den bereits geleisteten Mietpreis zurück und wird zeitnah Informiert.
4. Kaution und Versicherungsbedingungen:
Der Anhänger ist Teilkasko versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt bei 1.000,00 EUR, je Teilkasko- oder Elementarschaden 1.000,00 EUR Bei Abholung des Anhängers ist vom Mieter eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR in bar zu hinterlegen. Der Betrag wird dem Mieter nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeugs wieder zurückgegeben.
5. Übernahme und Rückgabe:
An Sonntagen und Feiertagen ist keine Abholung und Rückgabe möglich. Die Uhrzeiten werden individuell zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart. Der Vermieter weist den Mieter ein. Bei der Übergabe am Abholtag, wird der Zustand und der Umfang des Fahrzeuges und des Zubehörs dokumentiert. Das Fahrzeug wird dem Mieter in gutem und sauberem Zustand übergeben und muss ebenso wieder zurückgegeben werden. Beanstandungen muss der Mieter während der Übergabe geltend machen. Fehlende Teile oder Beschädigungen sind sofort zu bezahlen und werden von der Kaution einbehalten. Es ist ausdrücklich nicht gestattet den Anhänger ohne Termin und Rücksprache vor dem Abholort abzustellen.
6. Termineinhaltung:
Festgelegte Abhol- und Rückgabetermine sind unbedingt einzuhalten. Bei Verzögerungen des Mieters ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, besteht für den Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz und Nutzungsentgelt für die Überschreitung der Mietzeit. Sollte der Mieter das Fahrzeug vor Ablauf der Mietzeit zurückbringen, wird die nicht in Anspruch genommen Zeit, nicht zurückerstattet. Der Ausfall kann bei der Zusatzversicherung geltend gemacht werden.
9. Auslandsfahrten:
Erlaubt sind Fahrten in die europäischen Länder, ausgenommen Türkei und osteuropäische Länder. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sowie Expeditionsfahrten und Fahrten außerhalb befestigter Straßen sind verboten!
10. Allgemeine Pflichten bei der Benutzung:
Der Fahrzeugführer muss mindestens 21 Jahre alt und im Besitz einer gültigen erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Eine Weitergabe oder Weitervermietung ist untersagt. Bei Verstößen steht dem Vermieter ein sofortiges Rücktrittrecht zu, der Mieter haftet darüber hinaus für jegliche daraus entstehende Schäden. Der Mieter ist verpflichtet, den Wohnwagen sorgfältig zu behandeln, insbesondere darf es nicht benutzt werden: Zur entgeltlichen Personen- oder Güterbeförderung. Zu Fahrten, bei denen der Mieter oder Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, steht In Verletzung der Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften, die am Ort und zur Zeit der Benutzung gelten - Durch dritte Personen, es sei denn, dass solche Personen im Voraus benannt und durch Eintragung im Mietvertrag anerkannt worden sind
11. Schäden:
Auf der Straße abgestellte Anhänger sind nachts vorschriftsmäßig zu sichern. Werden Schäden festgestellt, so ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Ist eine Reparatur unumgänglich, so ist das Fahrzeug sofort an den Vermieter zurückzugeben. Sofern dies ohne den Eintritt weiterer Schäden möglich ist. Andernfalls wird der Mieter das Fahrzeug in die nächst erreichbare Werkstatt bringen, nachdem zuvor der Vermieter fernmündlich vom Schaden unterrichtet worden ist und die Genehmigung zur Reparatur erteilt hat.
12. Unfälle:
Der Vermieter ist bei einem Unfall sofort telefonisch zu informieren. Bei jedem Verkehrsunfall ist die Polizei zu unterrichten, bei nicht unerheblichen Schäden am Anhänger und bei Personenschäden ist die Polizei hinzuzuziehen. Auf Ersuch ist ein Unfallbericht auszufüllen. Soweit wie möglich sind Namen und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Beteiligten Personen, insbesondere auch beteiligte Fahrzeuge mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich bei der Ermittlung oder bei gerichtlichen Verfahren mit dem Haftpflichtversicherer zusammenzuarbeiten. Der Vermieter haftet nicht und leistet keinen Ersatzanspruch bei nicht sorgfältiger Behandlung des Wohnwagens vom Mieter während der Fahrt, bei Fahrzeugausfall, verursacht durch den Vormieter, bei Unfall des Mietfahrzeuges vom Vormieter, bei nicht pünktlicher Beendigung der Mietzeit durch den Vormieter. Der Vermieter bemüht sich bei den o.g. Vorgängen dem Mieter eine Rückerstattung in Höhe der Tagesmiete zu gewähren. Bei Reiseabbruch (durch Krankheit oder ähnliches) erfolgt keine Mieterstattung. Diese kann bei der Zusatzversicherung geltend gemacht werden. Technische Ausfälle von installierten Komponenten wie Sat, TV, Klima oder ähnliches führen nicht automatisch zu einer Minderung des Mietpreises.
13. Beschädigung oder Verlust:
Bei Beschädigung oder Verlust von Einrichtungsteilen und Fahrzeugpapieren ist der Mieter zu Schadensersatzleistung verpflichtet.