Traditionsreiche Pension mit alter Festhalle - am Fuß des Aschbergs!
190.000 €
- Art Kaufen
- Fläche 648 m²
- Objektart Gastronomie & Hotels
- Baujahr 1788
- Provision Provisionsfrei
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das Anwesen befindet sich an einer belebten und gut frequentierten Straße, ca. 1,6 km vom Stadtzentrum entfernt.
Es wurde um 1788 erbaut und war früher u. a. königlich sächsischer Postausspann. Mehrfach wurde es an-, umgebaut und modernisiert. Heute verfügt die Pension auf drei Geschossen über insgesamt 19 Betten in 3 Einzelzimmer, 4 Doppelzimmer, 1 Mehrbettzimmer und 1 Apartment. Die Zimmer sind alle ordentlich ausgestattet und vermitteln durch das Holzmobiliar Gemütlichkeit.
Der bauliche Zustand ist gut. Im Erdgeschossmauerwerk gibt es lokal Feuchtigkeitsschäden. Im Dachboden ist die alte Holzdielung durch Insektenfraß zerstört und muss erneuert werden.
Die alte Festhalle ist hinter dem Hotel gelegen und über die seitliche Zufahrt erreichbar. Sie war früher auch als Turnhalle genutzt und ist in einem stark baufälligen Zustand. Sie dient zu Lagerzwecken. Beheizbar ist sie nicht, es liegt nur Strom an.
# Ausstattung
- Gastronomiebereich über zwei Etagen, insg. ca. 120 Plätze
- Gaststube im Erdgeschoss mit ca. 35 Sitzplätzen, Kachelofen und Schieferbruchsteinen an den Wänden
- im Obergeschoss Restaurant mit ca. 60 Sitzplätzen und Kutscherstube mit ca. 25 Sitzplätzen
- Biergarten mit ca. 40 Plätzen
- Küche mit anschließendem Kellergewölbe, Lager und Kühlhaus sowie Heizungsraum
- Wellnessbereich mit finnischer Sauna, Duschen, Solarium und Ruhezone
- vor dem Haus 10 PKW-Stellplätze auf eigenem Grundstück
- Garagen im Hofbereich
# Weitere Angaben
Zimmer: 9
Verfügbar ab: nach Absprache
Objektzustand: gepflegt
Bodenbelag: Dielen, Fliesen, Teppich
Grundstücksfläche: ca. 11329 m²
Nutzfläche: ca. 202 m²
Lagerfläche: ca. 580 m²
Gastronomiefläche: ca. 222 m²
# Sonstiges
Im Kaufpreis enthalten ist das Inventar der Gaststube, Küche und der Hotelzimmer. Eine Inventarliste liegt uns vor und wird bei Interesse zur Verfügung gestellt.
Besichtigungen erfolgen ausschließlich in Absprache mit unserem Büro. Ein Bonitätsnachweis wird vorab gewünscht.
# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Gültig bis: 2030-09-04
Anbieter-Objekt-ID: 24-00166
Rechtliche Angaben
Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof-Plauen
Bismarckstraße 33
95028 Hof
Telefon: 09281/1798
Telefax: 09281/ 86142
Mail: info@immobilien-eg.de
Domain: http://www.immobilien-eg.de
Vorstand:
Bernd Schnabel (Vors.)
Jürgen Wiesel
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dieter Müller
Handelsregister-Eintrag:
Gen.-Reg.: Nr.: 98 Amtsgericht Hof
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE 132954873
Steuernummer: 223 / 106 / 30008
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Stadt Hof
Bildquellennachweis:
house of your dream © Olga Lyubkin - Fotolia.com
Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (OS-Platform)
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Steitbeilegung von Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungeverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform erreichen Sie über den Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@immobilien-eg.de
Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof – Plauen, Bismarckstraße 33, 95028 Hof
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeiten für den anderen Teil ist uns gestattet.
3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluß des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluß gekommen ist, wenn die Übertragung der Verfügungsrechte an einem Grundstück in andere Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsüblichen Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstückgeschäft abgeschlossen werden sollte.
5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossen Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
6. Von einem Vertragsabschluß muß auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
7. Direkte oder durch Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision.
8. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluß des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die ' bereits gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden.
9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werde, die Einhaltung ' der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
Prüfungsverband:
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband Bayern e.V. mit Sitz in München, erreichbar unter www.gv-bayen.de.