Traumhafte Lage in Oppach - Büro oder Praxisräume zur Miete

850 €

  • Art Mieten
  • Fläche 135 m²
  • Objektart Büros & Praxen
  • Verfügbar ab April 2023
  • Baujahr 1995
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
  • Nebenkosten 450 €
  • Monatsmiete für Gesamtfläche 1.300 €
  • Kaution 1.700 €
  • Parkplätze vorhanden

Standort

02625 Sachsen - Bautzen

Beschreibung

In diesem traumhaften Haus stehen ab sofort gewerbliche Räume im Erdgeschoss mit separatem Eingang zur Verfügung. Diese wurden ehemals als als Arztpraxis genutzt, eignen sich jedoch auch für ein Steuerbüro, als Kanzlei oder einfach nur als Büroräume. Das Haus wurde 1995 sehr hochwertig erbaut und wird vom Eigentümer selbst im Obergeschoss bewohnt. Alternativ können 3 Stellplätze angemietet werden.

Energieausweis: Verbrauchsausweis SN-2023-004452498 mit Endenergieverbrauch von 55,7 kWh/(m2xa) - Klasse B

Das Haus befindet sich im Ortskern und ist sehr zentral gelegen.

Oppach ist eine Gemeinde im Oberlausitzer Bergland und gelegen an der B96/B98. Von den in Oppach ehemals traditionell angesiedelten Betrieben der Textil-, Natursteine- und Elektroindustrie sind heute nur noch kleine Restaktivitäten übrig geblieben. Dafür haben sich andere große Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert, so z.B. die Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG und die Industriefirma ATN Hölzel GmbH. Zahlreiche weitere Kleinbetriebe, Handwerker und Freiberufler bestimmen das wirtschaftliche Erscheinungsbild Oppachs. Heute ist Oppach eine Gemeinde mit ca. 2.400 Einwohnern auf einer Fläche von 801 ha. Neben dem Zentralort Oppach gehören die vier Ortsteile Lindenberg, Picka, Eichen (Oberoppach) und Fuchs (Neuoppach) zur Gemeinde.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Alle Angaben und Preise sowie Reservierungen sind unverbindlich und gelten immer nur vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers. Ein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag kommt erst durch die Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande.

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