Trigano TRIANGO Randger LX 575 Klappwohnwagen
4.998 €
- Art Wohnwagen
- Marke Weitere Marken
- Kilometerstand 5.000 km
- Erstzulassung 1999
Beschreibung
Wir bieten hier einen sehr seltenen doch äußert praktischen Wohnanhänger der Marke Trigano Randger LX 575 mit neuem TÜV o.Mängel an.
Es ist ein Faltcaravan und ein wahres Raumwunder und man kann es so wunderbar einfach
hinter sich herziehen, ohne dass man es direkt bemerkt.
Im oberen Bereich Zelt im unteren Wohnwagen mit festem Chassis und einigem Komfort. Dieser umfasst:
- neben einer transportablen Kücheneinheit mit Spüle und 3-Flammen-Gaskochfeld
- einen Kühlschrank mit Gefrierfach (Strom- oder Gasbetrieb)
- 4 kleine Unterschränke
- 1 geräumiger Kleiderschrank
- transportabler Küchenblock (wahlweise innen wie außen nutzbar) auf
- klappbarem Aluminiumgestell mit praktischem Ablageboden
- Außenwasser- und Außengassteckdose
Anstelle des festen Wohnwagenverdecks wird der Trigano von einem robusten, mehrlagigen Baumwollzelt umhüllt. Die beiden nach außen klappbaren Liegeflächen mit einer Größe von jeweils 140x200 cm bieten mit einem stabilen Lattenrost und Schaumstoffmatratzen ein erhebliches Maß an Schlafkomfort. Die beiden im Hänger befindlichen Sitzbänke sind ebenfalls mit Schaumstoffpolstern ausgestattet und verfügen im unteren Bereich über zwei geräumige Stauraumkästen in denen u.a. das große Vorzelt untergebracht ist. Die beiden Sitzbänke sowie der großflächige, klappbare Esstisch können ebenfalls zu einer Liegefläche umgebaut werden, so dass der Hänger über insgesamt 6 Schlafplätze verfügt.
Das mehrlagige Baumwollzelt teilt sich in Außen- (welches aktuell die Flecken hat und beschädigt ist, aber ausgetauscht wurde durch ein neues LKW Planenstoff) und Innenzelt. Letzteres ist aus weißem Baumwollstoff und macht den Hänger im Inneren sehr hell und freundlich. Das Zelt verfügt über 5 große Fensteröffnungen, welche mit Fliegengitter geschützt und dank des hellen Innenzeltes oder der beiliegenden Vorhänge entsprechend abgedunkelt werden können.
In den Eckbereichen wurden ein paar Schadstellen mit entsprechendem Reparaturklebeband abgedichtet und verstärkt, da diese beim Ausklappen am Meisten beansprucht werden.
Der Hänger ist seinem Alter entsprechend in einem guten Zustand, lediglich ein paar Gebrauchsspuren zieren ihn. und hat ein neues Vorzelt mit Gestänge Halterung unter dem Fahrzeug.
Weiterhin verfügt der Trigano über einen Aufbauträger, auf dem sich je nach Bedarf eine Dachbox oder handelsübliche Fahrradträger, oder Boote befestigen lassen. Mit seinem zulässigen Gesamtgewicht von gerade einmal 935 kg ist er ein echtes Leichtgewicht, was sich notfalls auch von einer Person bewegen lässt.
Er hat eine sehr moderne Antischlinger Kupplung mit Griff.
Das große Vorzelt erstreckt sich über die gesamte Länge des Hängers und umfasst damit ein Maß von ca. 5,75x2,5 m. Es bietet eine schützende und gemütliche Atmosphäre bei jedem Wetter und ist mit den 4 Seitenteilen wahlweise und nach Belieben verschließbar. Die Seitenfenster des Vorzeltes können ebenfalls mit den beiliegenden Vorhängen blickdicht verschlossen werden. Gemeinsam mit dem Vorzelt ist der Trigano Ranger ein echtes Raumwunder, was in dieser Klasse seines Gleichen sucht.
Der Trigano selbst ist in ca. 15 min aufgebaut und einsatzbereit und kann somit auch problemlos für kurze Zwischenstopps genutzt werden. Auf Grund seines geringen Gewichtes und seiner kompakten Abmaße das ideale Campingfahrzeug für kleinere Zugfahrzeuge und/oder junge Familien.
Technische Daten:
Erstzulassung: Juni 1999
Maße (LxBxH): 4,55 x 2,02 x 1,35 m
Zul. Gesamtgewicht: 935 kg
Gasanschluss: 30 mbar
100 km/h-Zulassung: vorhanden
TÜV: bis 09/2023
Dies ist ein Privatverkauf
Wohnmobil oder -wagen, Wohnwagen
Gebrauchtfahrzeug
Erstzulassung: 6/1999
Baujahr: --
Kraftstoffart: --
Leistung: --
Getriebe: --
Zul. Gesamtgewicht (in kg): --
Anzahl Schlafplätze: 6
Schadstoffklasse: --
Umweltplakette: --
Anzahl der Fahrzeughalter: --
HU: 2/2026
Farbe (Hersteller): --
Farbe: Weiß
Achsen: 1
Länge: --
Breite: --
Höhe: --
Ausstattung
Markise
Weitere Informationen bei
Rechtliche Angaben
IMPRESSUM - FIRMENDATEN - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUTO PARADIES ÖFFNUNGSZEITEN: Montag – Freitag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Sonntag geschlossen Bankverbindung VOLKSBANK PFORZHEIM: DE02666900000004631985 VBPFDE66XXX Impressum AUTO PARADIES Inh. Luciano Lorenzo Lichius Morsestrasse 15 - 75173 Pforzheim Pforzheim / Germany Telefon: 0171 8158994 E-Mail: AUTOPARADIES-PFORZHEIM@mobile.de Umsatzsteuer-ID: DE307593035 Finanzamt Pforzheim Steuer Nummer: 41127 / 63713 EORI Nummer: DE537748248723391 Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: März 2008 I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. 3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. 5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Sachmangel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. 2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. 3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. 4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 5. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung. VII. Haftung 1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. 4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriegsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 5. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. VIII. Schiedsstelle (Schiedsverfahren) (Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t) 1. Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz- Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen. 2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 3. Durch die Anrufun