Vermietung Miete Verleih - Besteck Gold - Hochzeit
Beschreibung
Herzlich willkommen bei meinem Vintage und Eventverleih.
Ihr seid auf der Suche nach Mietprodukten für Tisch- und Tafel, Dekorations- und Vintageelementen für Euer Fest?
Hier könnt Ihr mieten statt kaufen!
Überlegt Euch was zu Euch passt und was Ihr Euch für Euren Tag wünscht.
Schreibt mich gerne an ob Euer Wunschtermin noch frei ist oder bei Wünschen und Fragen zum Sortiment und teilt mir bitte folgendes mit!
• Kontaktdaten (E-Mailadresse, Tel., Adresse)
• Eventdatum
• Anzahl des Mietproduktes
• Rechnungs-/Lieferadresse
Im Anschluss der Anfrage erstellen ich ein Angebot und schicken es Euch zu.
Die Preise beziehen sich immer auf eine Mieteinheit, die drei Tage umfasst ( ohne Sonn-und Feiertag. Eine Mieteinheit ist beispielsweise Freitag bis Montag oder Montag bis Mittwoch.
Das Geschirr und Besteck muss nicht gespült werden. Wir stellen alles tafelfertig bereit und bekommen es ungespült zurück! Da wir absolute Sauberkeit garantieren, spülen wir professionell selbst. Die Reinigung ist im Mietpreis inbegriffen.
Besteck: Profi gold mattiert
Hochwertiges Besteck-Set, Edelstahl 18/10, Gold mattiert.
Ideal für Hochzeiten und anderen Event´s.
-Menügabel
-Menümesser
-Menülöffel
-Kuchengabel
-Kaffeelöffel
-Fischmesser-
-Steakmesser
Ihr könnt einzeln mieten, 0.60 € pro Teil und Mieteinheit
(3 Kalendertage, Sonn- und Feiertage ohne Berechnung),
5-teiliges Set 2,40 €/ME
7-teiliges Set 2,95 €/ME
Rechtliche Angaben
Impressum
Claudia Sturm
Claudia Sturm
Kronendriesch 3
52249 Eschweiler
Deutschland
Telefon: 01749446294
Mail: verleih@vintagestuebchen.com
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Impressum erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
csverleih
Claudia Sturm, Kronendriesch 3, 52249 Eschweiler (nachfolgend: Vermieter)
ALLGEMEINES
Es gelten ausschließlich die AGB des Vermieters in ihrer aktuellen Fassung.
Inhalt und Umfang des Mietvertrags entsprechen dem schriftlichen Auftragsangebot
des Vermieters.
Sonstige mündliche Absprachen und Zugeständnisse sind nur durch die schriftliche
Bestätigung des Vermieters gültig und Vertragsgegenstand.
Zustandekommen eines Vertrags
Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt nur zustande, wenn der Mieter das
unverbindliche Angebot des Vermieters angenommen und dem Vermieter die
Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt hat.
Der Mietvertrag kommt auch zustande, wenn die Übernahme der Gegenstände auf
dem Lieferschein durch Unterschrift des Mieters oder einer von ihm beauftragten
Person bestätigt wird.
Mietpreise
Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt
und hat eine Gültigkeit von –3- Werktagen oder von Freitag bis Montag. Jeder
weitere Tag wird mit 15% der Grundmiete des jeweiligen Gegenstandes berechnet.
Die Mietpreise gelten zuzüglich Reinigung (außer wenn laut Preisliste die Reinigung
inklusive ist).
Mietkaution
Die Kaution beträgt 25 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 100,- €. Die
Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts durch den Mieter
oder einer von ihm beauftragten Person innerhalb von –3- Werktagen durch den
Vermieter erstattet.
Zahlungsweise
Die Zahlung erfolgt per Überweisung im Voraus und ist spätestens 14 Tage vor
Mietbeginn fällig.
Mietzeitraum
Die Mindestmietdauer beträgt -3- Werktage. Die Mietgegenstände werden dem
Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des
Vermieters möglich.
Im Falle einer verspäteten Rückgabe steht dem Vermieter für die Dauer der
Vorenthaltung die Miete gem. aktueller Preisliste zu.
Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, ab dem ersten Tag der verspäteten
Rückgabe der Mietgegenstände, den Wiederbeschaffungswert der einzelnen
Mietgegenstände zu berechnen.
Sollte der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben
können, so hat er den Vermieter unverzüglich, jedoch spätestens einen Tag vor
Ablauf des vertraglich festgesetzten Mietzeitraums über die verspätete Rückgabe zu
informieren.
Für verspätete Rückgaben, die dem Vermieter nicht mitgeteilt werden, wird eine
Verspätungsgebühr und ein Aufschlag in Höhe von 15% auf den Grundmietpreis pro
Verspätungstag fällig.
Reinigung
Für die zusätzlich zum Mietpreis zu vergütende Reinigung sind die Mietgegenstände
durch den Mieter ohne Essensreste zur Reinigung vorzubereiten. Bei einer starken /
extremen Verschmutzung der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht, die
ihm zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter im Nachtrag in Rechnung zu
stellen.
Textilien (z.B. Tischtücher) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken
zurückgegeben werden.
Haftung
Der Mieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Mietgegenstände. Dies
gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie
Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl,
Vandalismus und Terrorismus.
Der Mieter trägt bei Beschädigungen die Reparaturkosten, sofern diese nicht den
Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei nicht zu reparierenden Schäden oder
Verlust der Mietgegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des
jeweiligen Gegenstandes zu ersetzen.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen
Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen den Vermieter
geltend machen können.
Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im
Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch Arbeitnehmer des
Vermieters, durch eingeschaltete Dritte, durch Fehler und / oder Mängel jedweder
Art am Mietobjekt oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen
entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt die Haftung
des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
Verletzungsschäden, Betriebsschäden und / oder Schäden aufgrund entgangenen
Gewinns sind von der Haftung des Vermieters vollständig ausgeschlossen.
Versicherung
Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht mit Übernahme der
Mietgegenstände vollständig auf den Mieter über.
Es wird empfohlen, die Mietgegenstände für die Dauer der Veranstaltung,
einschließlich der Zeiten für den Auf- und Abbau, ausreichend zu versichern.
Leistung des Vermieters, Mängel an den Mietgegenständen
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietgegenstände für die vereinbarte
Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes einwandfrei zu überlassen.
Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung der
Mietgegenstände bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den
Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen
gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die
Folge höherer Gewalt ist. Hierzu zählen in jedem Fall: Unwetter, Brand, Explosion
oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und / oder Gase oder diesbezügliche Gefahr,
Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder
Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung
oder Blockade oder behördliche Maßnahmen.
Die mangelhaften Teile eines Mietgegenstandes kann der Vermieter unentgeltlich
nach billigem Ermessen ausbessern oder neu liefern.
Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen funktionellen, gleichwertigen
Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen oder den mangelhaften Mietgegenstand zu
reparieren.
Ein Mangel des Mietobjekts berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn der Vermieter von seinem Recht zum
Austausch des Mietgegenstandes keinen Gebrauch macht und zwei
Reparaturversuche fehlgeschlagen sind.
Im Übrigen ist das Recht zur Mietminderung ausgeschlossen.
Auch ist die Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen eines Mangels am
Mietgegenstand ausgeschlossen.
Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung
feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf
gleichwertiges Ersatzmaterial.
Untervermietung / Verleihung an Dritte
Die Mietgegenstände dürfen durch den Mieter ausschließlich entsprechend der
Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne
schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht Dritten zur Benutzung überlassen
werden.
Wird dem Mieter die schriftliche Zustimmung, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung
zu überlassen, erteilt, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine
Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen
resultieren, zu erfüllen.
Informationspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übernahme zu prüfen und
festgestellte Mängel oder fehlende Teile der Lieferung unverzüglich (innerhalb von 2
Stunden) und schriftlich dem Vermieter anzuzeigen.
Der Mieter ist weiter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich jede Beschädigung
oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit anzuzeigen und den
Mietgegenstand nach Beschädigung dem Vermieter vorzulegen.
Stornierung des Vertrags
Die Stornierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des
Ereignisses ohne Kosten möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt berechnen wir:
42 Tage vorher oder früher keine Kosten
41 Tage bis 29 Tage vor Leihbeginn 40 % des Auftragswertes
28 Tage bis 15 Tage vor Leihbeginn 60 % des Auftragswertes
14 Tage bis 4 Tage vor Leihbeginn 75 % des Auftragswertes
3 Tage bis 0 Tage vor Leihbeginn 85 % des Auftragswertes
Urheberrecht
Der Vermieter behält sich in Absprache mit dem Mieter das Recht vor, an Orten, an
denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters
Fotoproduktionen, Videoaufnahmen und ähnliches zu erstellen.
Abbildungen / Fotos
Abbildungen und Fotos in allen vom Vermieter bereitgestellten Medien sind nur als
Richtwert zu verstehen und können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt
insbesondere für Farbabweichungen.
Abholung
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietgegenstände
durch den Mieter auf eigene Gefahr und Kosten abgeholt und zurückgebracht.
Der Mieter muss dabei für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die
Mietgegenstände müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in
den Lagern des Vermieters stattfinden.
Geltendes Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist Eschweiler.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Eschweiler; dies
gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch
die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht in ihrer Wirksamkeit berührt.
Gültigkeit
Diese Mietbedingungen sind ab 01.04.2022 gültig.