Vermietung von Hüpfburg (Doppelrutsche) / Hüpfburg mieten
70 €
Beschreibung
Wir verleihen Hüpfburgen für Kindergeburtstage und sonstige Feiern, an denen Kinder bis 9 Jahre (max. 38 kg je Kind) teilnehmen.
In dem Inserat seht ihr unsere Hüpfburg mit Doppelrutsche, auf der maximal 5 Kinder gleichzeitig Platz und Spaß finden.
Der angebotene Preis gilt für den Verleih von 24 Stunden und ist inkl. Gebläse und Befestigungsmaterial.
Die Verwendung als Wasserrutsche oder Planschbecken ist bei dieser Hüpfburg nicht erlaubt!
Die Hüpfburg bietet einen Hüpfbereich, eine Kletterwand hoch zur Rutsche, eine Doppelrutsche und einen Bereich vor der Rutsche.
Das Aufstellmaß beträgt ca. 6,00m x 3,00m (zzgl. 2m für den Gebläseschlauch auf der langen Seite. Also mit 8m planen!).
Eine Lieferung mit Auf- und Abbau ist gegen Aufpreis möglich. Bei Bedarf oder auch sonstigen Fragen schreibt mich gerne an. Ein Rabatt für die Verleihung über einen längeren Zeitraum ist nach vorheriger Absprache möglich. Zudem gibt es auch einen Rabatt bei der Miete von 2 Burgen gleichzeitig.
Das Team von MR-Vermietungen wünscht euch viel Spaß!
Rechtliche Angaben
Impressum
Mathias Rehbock
MR-Vermietungen
Sandweg 1
24860 Klappholz
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Impressum
Mathias Rehbock
MR-Vermietungen
Sandweg 1
24860 Klappholz
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Miete einer Hüpfburg und anderen Gegenständen von MR-Vermietungen:
Haftung & Betrieb:
Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Gelände erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignete Personen (erwachsen und nüchtern), sowie die äußere Sicherheit (über die Eigenheiten des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe). Die Windstärken (nicht mehr als Windstärke 5) sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung nach der Übergabe durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe von defekten oder/und verschmutzen Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten mindestens jedoch 50 Euro. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch den Vermieter angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 60 Min. die Abholzeit + 60 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Die Benutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder sonstigen Sachen, die durch die Nutzung der Mietgegenstände entstanden sind. Dem Mieter ist bekannt, dass insbesondere bei Nutzung der Rutsche eine erhöhte Aufmerksamkeit des Aufsichtspersonals erforderlich ist, da die Kinder sich erfahrungsgemäß gerne gegen die Seitenteile der Rutsche lehnen, diese dann jedoch nachgeben und das Kind dadurch runter stürzen kann.
Dem Mieter ist erklärt worden das alle Hüpfburgen NICHT der DIN EN 14960 entsprechen sondern nur der DIN EN 71. Da es dem Mieter bekannt ist setzt er die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem Maße.
Der Mieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Schadensfall sofort dem Vermieter zu melden.
Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers zurückzuführen, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
Der Einsatz unserer Module auf roten Boden (z.B. Tennisplatz) ist genauso untersagt wie der Einsatz auf Festivals. Bei Nichteinhaltung berechnen wir die anfallenden zusätzlichen Kosten für Reinigung, Instantsetzung oder Neubeschaffung zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €.
Auf dem Mietgegenstand ist das Essen und Trinken verboten. Die Nutzung der Hüpfburgen ist ausschließlich für Kinder bis 9 Jahren (max. 38 kg) gestattet. Sollte es nach dem Aufbau anfangen zu regnen, verpflichtet sich der Mieter, das Blasgerät umgehend vom Strom zu trennen und es an einem trockenen Platz zu stellen. Sollte das Blasgerät aufgrund von Feuchtigkeit einen Defekt aufweisen, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter einen Schadensersatz in Höhe von 150,00 € zu zahlen.
Kein Wasser in die Geräte und Gegenstände füllen, bzw. darüber verteilen. Bei Nichtbeachten werden 75,00 € zusätzlich zum vereinbarten Preis sofort fällig (Trocknungskosten).
Selbstabholung | Selbstbetreuung Grundlagen
Bei der Abholung ist ein Personalausweis oder deutscher Pass mit Meldebescheinigung zur Identifikation vorzulegen. Dasselbe gilt bei Auslieferung zum Kunden. Eine Abholung durch andere als die in der Bestellung angegebene Person ist möglich. Dafür ist der dt. Personalausweis oder dt. Pass mit Meldebescheinigung sowie eine Vollmacht des Bestellers nötig. (ausreichend auch als Bild).
Lieferung & Betreuung durch uns:
Der Mieter gewährt bei Anlieferung eine freie ebene Zufahrt mit Transporter direkt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Mieter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die Geräte sind, wenn eine Betreuung durch den Vermieter stattfindet, haftpflichtversichert.
Regress:
Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme durch Annahme des Eventmoduls. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (per SMS oder WhatsApp zwingend erforderlich).
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind bei Lieferung/Abholung der Gegenstände in bar fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach Eintreffen in Bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen.
Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit in Flensburg vereinbart.