Wer schenkt Sitara ein liebevolles Für-Immer-Zuhause?
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter jünger als 12 Monate
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
26810 Westoverledingen. Sitara konnte Mitte März in ihre Pflegestelle reisen!
Ursprünglich kommt sie aus Bistrita, Rumänien. Die beiden Schwestern Sitara und Maliah wurden ganz verlassen und zitternd auf einem Feld in der Nähe von Bistrita gefunden. Sie wurden von lieben Helfern mitgenommen und in Sicherheit gebracht.
Die beiden sind 7 Monate alt und werden ausgewachsen vermutlich klein bis maximal mittelgroß, um die 40-45cm.
Sitara ist ein super liebes, entzückendes kleines Hundemädchen. Ganz welpentypisch sind ihre Lieblingsbeschäftigungen: toben, futtern, kuscheln und schlafen. Sie kommt super mit den anderen Hunden auf der Pflegestelle klar und tobt gerne mit Ihnen umher. Sitara freut sich über jede Art von Aufmerksamkeit und ausgiebige Streicheleinheiten. Alle Menschen werden stets freundlich begrüßt und erstmal unter die Lupe genommen.
Sitara würde gerne all die Dinge kennen lernen, die ihr bis jetzt verwehrt blieben. Und kann es kaum erwarten, all dies mit ihrer neuen Familie zu erleben.
Ihrer neuen Familie sollte auch bewusst sein, dass Sitara das Leben in einer liebevollen Familie noch nicht kennt. Sie muss noch das ganze Welpen ABC lernen und auch die Pubertät steht ihr noch bevor. Hier braucht sie Menschen, die mit viel Liebe und Geduld vorgehen, ggf. auch eine positiv arbeitende Hundeschule mit ihr besuchen und ihr das ein oder andere Missgeschick verzeihen.
Leinenführung, Stubenreinheit und Alleinbleiben sind für sie noch Fremdwörter. Während der Pubertät wird sie sicherlich Grenzen testen und vielleicht schon gelernte Dinge wieder „vergessen“. Aber wenn man diese Phase erstmal gemeistert hat, wird Sitara ganz bestimmt eine tolle Partnerin fürs Leben werden.
Wir hoffen so sehr, dass sie nun die schönen Seiten des Lebens kennenlernen darf und erfährt, dass es Menschen gibt, die nur ihr Bestes wollen.
Sitara ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie ziehen.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.