Wochenendgrundstück in Möser OT Schermen; 6.800 € Mindestgebot; Exposee beachten!!

6.800 € VB

  • Grundstücksart Weitere Grundstücke & Gärten
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 304 m²

Weitere Informationen

Standort

39291 Sachsen-Anhalt - Möckern

Beschreibung

OBJEKTBESCHREIBUNG

Es handelt sich um ein nahezu regelmäßig geschnittenes Grundstück, das über eine regelmäßige Topografie verfügt.

Auf dem Grundstück befindet sich ein freistehender, eingeschossiger Bungalow sowie ein Carport und ein Geräteschuppen. Der Bungalow wurde etwa 1979 errichtet.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

LAGE

Das Objekt befindet sich im Bereich einer Siedlung für Erholungsgrundstücke des OT Schermen, der Einheitsgemeinde Möser, im Landkreises Jerichower Land.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

SONSTIGES

Ausschreibungs- und Verkaufsbedingungen

Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des/r Grundstückseigentümer/s - Land Sachsen- Anhalt und einer Privatperson - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt (LHO LSA).

Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt.

Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Das Grundstück wird übernommen, wie es steht und liegt - inclusive allen Inventars sowie sonstiger beweglicher Gegenstände (Mobiliar / Einrichtungsgegenstände / Hausrat / Werkzeuge / Unrat / Müll / Bauschuttablagerungen etc.).

Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie ist mittels nachfolgendem Erwerbsantrag grundsätzlich in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.

Der Erwerbsantrag ist

* bis zum Ausschreibungsende: Montag, den 06.05.2024
* ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
* in einem verschlossenen Umschlag
* mit der Aufschrift: „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung 517-076-3 Schermen / ID 11162“

zu senden an:

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Außenstelle Altmark, Bahnhofstraße 2, 39638 Gardelegen

Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist der ausgefüllt und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse Ausschreibung\[at\]lgsa.de, unter Angabe des Betreffs „517-076-3 Schermen / ID 11162“, zu übersenden.

Gebote, die nicht diesen Formvorschriften entsprechen, werden nicht berücksichtigt!!!

Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.

Gebote, die unter der ausgewiesenen Mindestgebotshöhe liegen, sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig!

Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig.

weitere Einzelheiten - siehe Exposee!

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