Wohnflächenberechnung nach WoFIV / Monheim am Rhein
VB
Beschreibung
Benötigen Sie eine Wohnflächenberechnung für ein Einfamilienhaus oder für ein Mehrfamilienhaus?
Durch eine richtige Berechnung der Wohnfläche vermeiden sie Streitigkeiten und/oder eine Rückabwicklung oder eine Kaufpreisminderung. Nach einem BGH-Urteil entfällt die 10 % ige Toleranzgrenze. Jeder Vermieter, Mieter, Verkäufer oder Käufer sollte eine aktuelle Wohnflächen- oder Bruttogrundflächenberechnung erstellen lassen. Wir von Schlockermann-Immobilien und Immobilienbewertung als unabhängige Sachverständige überprüfen und erstellen Wohnflächenberechnungen.
Sie erhalten zwei Ausfertigungen der ermittelten Wohnflächen.
Kosten für eine Wohnflächenberechnung und weitere Informationen können eingesehen werden unter:
https://www.schlockermann-immobilien.de/wohnflaechenberechnung.xhtml
Schlockermann-Immobilien und Immobilienbewertung
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewerter D1
Zertifikat-Registrier-Nr.: PC21413-178
51377 Leverkusen
E-Mail: info-schlockermann(a)my-onoffice.de
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Rechtliche Angaben
Impressum
Schlockermann-Immobilien
Brandenburger Straße 9
51377 Leverkusen
Mobil : +49 176 20248791
E-Mail: info-schlockermann@my-onoffice.de
Internet: https://www.schlockermann-immobilien.de
Verantwortlicher: Michael Schlockermann
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 58 860 492 176
Aufsichtsbehörde Gewerbeerlaubnis gemäß 34c GewO erteilt durch das Rechts- und Ordnungsamt, Miselohesstr. 4, 51311 Leverkusen.
Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
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