Zum Seminar kommen als Reitbeteiligung bleiben
VB
Nur Abholung- Art Pferde
- Art des Zubehörs Reitbeteiligung
Beschreibung
WIR sind der etwas andere Stall‼️
Egal ob Du eine Pflegebeteiligung oder Reitbeteiligung suchst, wir sind der etwas andere Stall und dass heißt.....
Wir arbeiten unsere Pferde mit ❤, mit Ruhe, und mit viel Aufmerksamkeit, alles zum Wohle unserer Pferde.
Wir machen Freiarbeit, Gehorsamsübungen, Schrecktraining, gymnastizieren die Pferde, machen Boden-/und Stangenarbeit sowie Horsemanship, Join Ups usw.... ❤
Und wir machen natürlich auch Stresspunktmassagen und Wellness am Pferd bei z.B muskuläre Verspannungen ❤
Wir machen Liberty Work Seminare bei uns, und arbeiten das vorhandene Jungpferd unter meiner Anleitung als Tierheilpraktikerin ‼️
Aber natürlich reiten wir auch - Wir reiten alle Freizeitmäßig Englisch -
Bei uns kann man aber auch, wenn man möchte, noch sehr viel dazulernen ‼️ Zum Beispiel:
"Ground tying" – zu deutsch etwas am Boden festbinden – es ist ein Begriff aus dem Westernreiten, der besagt, dass ein Pferd mit auf den Boden hängenden Zügeln wie festgebunden stehenbleibt.
Bei UNS heißt es auf jeden Fall: "Achte auf Dein Pferd, denn es zeigt Dir was es möchte"....
Hat es z.B. die Ohren bei Dir, wendet es Dir den Kopf zu? Dann dreh Dich um und geh los. Folgt es dir direkt, dann zeigt es damit sein Vertrauen in Dich und deine Führung. Kommt es nicht sofort, gib nicht auf. Warte wieder, bis die Aufmerksamkeit bei Dir ist, dreh Dich um, geh weg. Dein Pferd lernt schnell, dass es Dir vertrauen kann......
Derzeit geben wir erfahrenen Reiterinnen ab 14 Jahre, die für ein Pferd durchs Feuer gehen würden wie man so schön sagt, die Möglichkeit mehr für ein Pferde zu tun als nur zu reiten, nämlich mit "LIBERTY WORK".....
❤ Aber vor allem wird bei uns die STALLGEMEINSCHAFT groß geschrieben, wir helfen uns gegenseitig ❤ und danach werden auch die Mädels entsprechend ausgesucht, sie brauchen dass gewisse Extra, d.h. die uneingeschränkte Liebe zum Pferd ❤
Du sendest uns eine Mail mit Steckbrief, Name, Alter, Wohnort, Reitstatus und ich melde mich bei Euch.
Dass ganze läuft je nach Absprache 4 Wochen lang, immer 1x die Woche, und DANACH entscheiden wir Zwei gemeinsam ob Du bei uns mit einer Pflegebeteiligung weiter machen möchtest, oder ob es Dir auch gefallen würde das Pferd zukünftig bei uns zu reiten....
Der Stall mit ❤ Wir sind für Dich da‼️und für unsere Pferde sowieso ‼️
Denn Pferde sind sehr sensible Tiere und viel zu oft ist das Training nur darauf ausgelegt, sie zum Funktionieren zu bringen. Was das mit ihren Seelen anstellt, wird viel zu oft nicht gesehen.
Impressum Angaben gemäß § 5 TMG
Siehe unter Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
Marion Brückner
Basaltweg 15
44269 Dortmund
0171 / 4339795
Zusätzlich als Kleinunternehmer beim Finanzamt eingestuft Steuernummer 315/5032/2069
Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. ... Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können.
Sie müssen nach §19 UStG zwei Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt sie als Kleinunternehmer einstuft: Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr muss unter 22.000 Euro liegen (Diese Grenze gilt seit dem 1.1.2020 – vorher lag sie bei 17.500 Euro Vorjahresumsatz.
Kleinunternehmen haben keine Umsatzsteuerpflicht. Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen, bekommt aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet.
Der Kleinunternehmer arbeitet meist mit Privatkunden und hat wenig Wareneinsatz.
Marion Brückner
Basaltweg 15
44269 Dortmund
0171 / 4339795
Zusätzlich als Kleinunternehmer beim Finanzamt eingestuft Steuernummer 315/5032/2069
Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. ... Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können.
Sie müssen nach §19 UStG zwei Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt sie als Kleinunternehmer einstuft: Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr muss unter 22.000 Euro liegen (Diese Grenze gilt seit dem 1.1.2020 – vorher lag sie bei 17.500 Euro Vorjahresumsatz.
Kleinunternehmen haben keine Umsatzsteuerpflicht. Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen, bekommt aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet.
Der Kleinunternehmer arbeitet meist mit Privatkunden und hat wenig Wareneinsatz.