Zweifamilienhaus in Afferde auf Erbpacht, guter Zustand auf 700 m² mit zwei Garagen, Bezug nach Absprache
220.000 €
- Wohnfläche 170 m²
- Zimmer 10
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 701 m²
- Haustyp Mehrfamilienhaus
- Etagen 3
- Baujahr 1960
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Terrasse
- Einbauküche
- Badewanne
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Es ist ein Eckgrundstück mit 700 m² Fläche, das Haus wurde vor nicht so lange Zeit gestrichen, es sind zwei Garagen vorhanden, der Garten ist pflegeleicht.
# Ausstattung
Das Haus ist in einen gepflegten Zustand. In den Wohnräumen ist Eichenparkett verlegt worden. Die Badezimmer sind im orginal Zustand in blau gefliest. Im EG ist eine Einbauküche verbaut.
Das Obergeschoss ist der Fußboden neu geschliffen und versiegelt. Kellerräume sind gefliest.
Im Dachgeschoss besteht die Möglichkeit weitere Wohnräume zu erstellen. Es ist eine Ölheizung im Haus. Diese wurde 2006 eingebaut.
# Weitere Angaben
Separate WCs: 2
Garagen/Stellplätze: 2
Objektzustand: gepflegt
Qualität der Ausstattung: Standard
Bodenbelag: Fliesen, Parkett
Käuferprovision: 5,95 inkl. gesetzl. MwSt.
Provisionshinweis: Es werden nach Kaufabschluss 5,95 % des Kaufpreises fällig.
Grundstücksfläche: ca. 701 m²
Balkon-/Terrassenfläche: ca. 16 m²
Gartenfläche: ca. 400 m²
# Lagebeschreibung
Ruhige Nebenstr. in Afferde. Einkaufsmöglichkeiten sind in der Nähe.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 320.9 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: F
Ausstellungsdatum: 10.11.2023
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1960
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Öl, Ergänzendes dezentrales Warmwasser
Anbieter-Objekt-ID: 2024315
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
2. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
3. Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
4. Die Firma Immobilienservice-Hameln ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
5. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.
6. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen mindestens 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Die Provision erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird ein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach dem Wert des Angebotes.
8. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der Firma Immobilienservice-Hameln mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen.
9. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Immobilienservice-Hameln.
10. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hameln, soweit dies durch Parteivereinbarung gesetzlich zulässig ist.