Geschäftsladen mit Vorgarten in Schöneberg

4.500 €

  • Art Mieten
  • Fläche 150 m²
  • Objektart Gastronomie & Hotels
  • Verfügbar ab April 2024
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
  • Monatsmiete für Gesamtfläche 4.500 €
  • Kaution 13.500 €
  • Provision Provisionsfrei
  • Starkstrom
  • Stufenloser Zugang

Standort

Zietenstr., 7-9, 10783 Berlin - Schöneberg

Beschreibung

Es wird ein Mieter für diese schöne und helle Gastronomie in Schöneberg Nähe Nollendorfplatz gesucht. Der Laden in der Zietenstr. 7-9 in 10783 Berlin ist allbranchig nutzbar. Es sind drei WC-Anlagen (darunter auch ein Behinderten-WC) vorhanden. In der Fläche von ca. 150 qm ist die Laden- , Kellernutzraum- und Grünanlagenfläche enthalten.
Es handelt sich um eine Zweitvermietung nach einer Totalentkernung der Gewerberäume.
Lage:
Der szenige und bürgerlich schicke Bezirk Schöneberg liegt zwischen Kreuzberg und Wilmersdorf. Man hat eine Auswahl an stilvollen Kneipen, Cafe`s und Restaurants und ebenso viele lebendige und gediegene Ausgehviertel. An der Tauentzienstr., der östlichen Verlängerung des Kurfürstendamms, lädt das Kaufhaus des Westens (KaDeWe), das größte Kaufhaus aus dem europäischen Festland, zum Bummeln und Einkaufen ein, welches sich unweit vom Laden befindet. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen, U- Bahnh. -Nollendorfplatz, U-Bahnh.- Kurfürstenstr. und diverse Buslinien.

Bei Interesse bitte von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 15:00 unter 030 50345602 melden um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Bei Interesse für diese Gewerbeeinheit ist die Vorlage eines Konzeptes zwingend notwendig.

Bei Vertragsabschluß ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vermieters, ein Einkommensnachweis oder eine Bürgschaft im Original und eine Schufaauskunft erforderlich. Die Warmendmiete beträgt 4.500,00 €.

Alle Angaben in diesem Exposè wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposè erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für dieses jegliche Haftung ausgeschlossen.

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