Kindertagespflege Tagesmutter Betreuungsplatz 2024
VB
Beschreibung
Hallo ihr Lieben,
mein Name ist Tanja, ich bin qualifizierte Kindertagespflegeperson und biete Ihnen eine liebevolle Betreuung Ihres Kindes an.
Die bisherigen Tageskinder werden älter und einige werden ab August 2024 in den Kindergarten wechseln, somit kann ich diese Plätze neu belegen.
Ich wohne mit meiner Familie in Borchen in einem Einfamilienhaus. Wir besuchen regelmäßig den Pferdehof, Bauernhof und sind allgemein sehr viel draußen unterwegs. In unserem Garten wohnt auch unser Kaninchen Benny.
Ich arbeite mit allen Jugendämtern zusammen. Daher sind die Elternbeiträge genau wie in der Kita..
Ich verstehe meine Arbeit als familienergänzendes Angebot..
Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der engen Zusammenarbeit mit den Eltern, in einer offenen und vertrauensvollen Gesprächsbereitschaft.
Ich begleite die Kinder liebevoll in ihrer Entwicklung und in ihrem eigenen Tempo.
Einige Punkte, die mir sehr wichtig sind.
-> Selbstbewusstsein der Kinder fördern und stärken
-> Förderung der sozialen Kompetenz, Werte, die auch im späteren
Leben Orientierungen geben
-> Erziehung zur Eigenständigkeit
-> Förderung der Fein- und Grobmotorik
-> Kontakt mit der Umwelt
-> Natur erfahren
-> Tiere kennen lernen
-> Sprachförderung
-> Gesunde Ernährung
-> musikalische Früherziehung
"Hilf mir, es selbst zu tun. Zeige mir, wie es geht. Tu es nicht für mich. Ich kann und will es alleine tun. Habe Geduld, meine Wege zu begreifen. Sie sind vielleicht länger, vielleicht brauchen sie mehr Zeit, weil ich mehrere Versuche machen will. Mute mir Fehler und Anstrengung zu, denn daraus kann ich lernen."
( von Maria Montessori )
Bei Interesse gerne anschreiben.
Ich freue mich auf euch ; )
Lg Tanja Minz
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gem. § 5 TMG:
Tatjana Minz
Weckerkamp 5
33178 Borchen
Kontaktaufnahme:
Telefon:
05251 2076344
email:
tanjaminz89@gmail.com
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Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist folglich nicht notwendig
Gewerbeordnung
§ 6 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Fischerei, die Errichtung und Verlegung von Apotheken, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen, auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften, der Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften, der Notare, der in § 10 Absatz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes und § 1 Absatz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz genannten Personen, der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sowie der Steuerbevollmächtigten, auf den Gewerbebetrieb der Auswandererberater, das Seelotswesen und die Tätigkeit der Prostituierten. Auf das Bergwesen findet dieses Gesetz nur insoweit Anwendung, als es ausdrückliche Bestimmungen enthält; das gleiche gilt für die Ausübung der ärztlichen und anderen Heilberufe, den Verkauf von Arzneimitteln, den Vertrieb von Lotterielosen und die Viehzucht. Ferner findet dieses Gesetz mit Ausnahme des Titels XI auf den Gewerbebetrieb der Versicherungsunternehmen sowie auf Beförderungen mit Krankenkraftwagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes keine Anwendung.
(1a) § 6c findet auf alle Gewerbetreibenden und sonstigen Dienstleistungserbringer im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Richtlinie 2006/123/EG Anwendung, deren Dienstleistungen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
(2) Die Bestimmungen des Abschnitts I des Titels VII finden auf alle Arbeitnehmer Anwendung.